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StMFLH: Studie belegt bayerische Forderung – Bayern will einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer

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Die Grundsteuer soll sich künftig nach der Wohn- und Grundstücksfläche berechnen. Dies untermauern Steuerexperten des ifo-Institut in Berlin mit einer heute veröffentlichten Studie. „Damit wird die bayerische Position für eine notwendige Reform der Grundsteuer gestärkt. Wir wollen eine einfache, faire und regionalisierte Grundsteuer. Bayern tritt für eine Einfach-Grundsteuer ein, die für Bürger und Unternehmen transparent und unmittelbar nachvollziehbar ist“, stellte Bayerns Finanzminister Albert Füracker zum Gutachten der Experten fest. Die Grundsteuer soll ausschließlich nach physikalischen Größen, nämlich Grundstücksgröße und Wohn- bzw. Nutzfläche, ermittelt werden. Diese Größen sind nicht streitanfällig und vermeiden in Zeiten steigender Immobilienpreise eine Steuererhöhung durch die Hintertür, betonte Füracker.

Das BVerfG hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist für die Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gewährt. Bayern will bei der anstehenden Reform des Grundsteuerbewertungsrechts ein wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell durchsetzen. Die Grundsteuer soll auf möglichst wenigen Kriterien beruhen, damit sie sowohl für die Bürger und Unternehmer als auch für die Verwaltung einfach administrierbar ist. Deutschlandweit müssen schließlich rund 35 Millionen Grundstücke bis zum 31. Dezember 2024 neu bewertet werden. Die Grundsteuerreform soll ferner aufkommensneutral erfolgen und keine Steuermehrbelastungen für Eigentümer und Mieter erzeugen, betonte Füracker.

Die Grundsteuer soll den Gemeinden unter Wahrung ihrer verfassungsrechtlich garantierten Hebesatzautonomie auch in Zukunft als zuverlässige und planbare Einnahmequelle erhalten bleiben, hob Füracker hervor. Dies stärkt die kommunale Selbstverwaltung.

Pressemitteilung des StMFLH Nr. 370 v. 17.09.2018