Gesetzgebung

StK: Bayern fordert Verbesserungen beim Wohngeld, um Mietanstieg in Ballungsräumen abzufedern [Bundesratsinitiative für Reform WoGG]

Der Ministerrat hat sich heute mit den sozialen Folgen des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen befasst und eine Initiative für Verbesserungen beim Wohngeld beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wohnen muss bezahlbar sein, auch in Ballungsräumen. Wir brauchen eine Reform des Wohngeldes, denn auch Menschen mit niedrigem Einkommen müssen sich Städte wie München noch leisten können. Das Wohngeld muss dringend an die Lebenswirklichkeit in Städten wie München, Nürnberg oder Augsburg angepasst werden. Bayern ist bereit, deutlich mehr für Wohngeld auszugeben. Dazu braucht es aber eine Reform durch den Bund, der die Regeln für das Wohngeld vorgibt und die andere Hälfte der Zahlungen leistet. Wir brauchen ein Wohngeld, das überall in Deutschland seinen Zweck erfüllt, nämlich Arbeitnehmer vor zu hoher Mietbelastung zu schützen.“

Bauministerin Ilse Aigner erläuterte:

„Die Mieten sind in vielen bayerischen Städten stark angestiegen. Wir haben den Wohnbau deutlich angeschoben, damit mehr Wohnungen entstehen. Genauso notwendig ist es, Mieter mit geringerem Einkommen von steigenden Mieten zu entlasten. Das von Bund und Land bezahlte Wohngeld wurde 2016 erhöht, hat aber nicht mit der Preisentwicklung Schritt gehalten. Selbst die höchste Mietenstufe VI – für Gemeinden mit besonders hohen Mieten – reicht nicht annähernd an die tatsächlichen örtlichen Mieten heran. Insgesamt bekommen in Bayern weniger als ein Prozent der Haushalte Wohngeld, in München sind es nicht einmal 3.000 Haushalte. Deshalb brauchen wir im Wohngeldgesetz eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in besonders teuren Kommunen wie z.B. der Stadt München. Wir wollen, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten und auch insgesamt höhere Leistungen, damit das Wohngeld die vom Mietanstieg besonders betroffenen Menschen spürbar entlastet.“

Haushalte mit niedrigem Einkommen unterstützt der Staat mit Wohngeld als Zuschuss zu den Wohnkosten. Die Wohngeldhöhe hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, deren Einkommen und der Miete (bzw. bei Eigentümern von der Belastung für den selbst genutzten Wohnraum) ab. Der Bundesrat soll auf Initiative Bayerns die Bundesregierung auffordern, umgehend einen Gesetzentwurf für eine Reform des Wohngeldgesetzes vorzulegen. Um das Wohngeld entsprechend der Mietpreisentwicklung auszugestalten, soll das Wohngeld dynamisiert und angehoben werden. Dafür sind u.a. die Mietenstufen, nach denen das Wohngeld berechnet wird, anzupassen und zu erweitern.

Pressemitteilung der StK Nr. 206a v. 18.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)