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StK: Ministerrat beschließt staatliche Förderung von Tierheimen

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Der Ministerrat hat heute eine staatliche Förderung der Tierheime in Bayern beschlossen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Der Freistaat schafft eine dauerhafte Förderung für die Tierheime in Bayern. In den kommenden zwei Jahren erhalten die Tierheime zwei Millionen Euro. Wir honorieren damit die wichtige Arbeit der Tierheime für besonders schutzbedürftige Tiere. Und wir senden ein starkes Signal an die vielen im Tierschutz engagierten Ehrenamtlichen, ohne die viele Tierheime im Freistaat nicht bestehen könnten. Mit dieser Entscheidung heben wir den Tierschutz in Bayern auf ein neues Niveau.“

Umweltminister Dr. Marcel Huber erläuterte:

„Wir sagen Ja zum Tierwohl. Tierschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Dank der neuen staatlichen Förderung können die Tierheime in Bayern nun langfristig planen und wichtige Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen anpacken. Mit dem Geld können je nach konkreter Situation Investitionen in die Bausubstanz der Tierheime oder Ausgaben für laufende Kosten zur Verbesserung der Tierschutzsituation vor Ort mitfinanziert werden. Unser Förderkonzept unterstützt außerdem besonders das Bürgerengagement im Bereich des Tierschutzes.“

Kernelemente der neuen staatlichen Förderung sind die Unterstützung bei Sanierungs- und Baumaßnahmen sowie staatliche Beteiligungen an den laufenden Kosten. Daneben wird es eine projektbezogene Förderung für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes geben. Voraussetzung ist ein angemessenes finanzielles Engagement der zuständigen Kommune. Tierheime übernehmen wichtige Aufgaben, z.B. die Aufnahme von Fundtieren, herrenlosen Tieren, durch Behörden weggenommenen Tieren und von Tieren, die von ihren Haltern abgegeben werden (müssen). Das entlastet die Behörden und trägt zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Außerdem leisten Tierheime jeden Tag aufs Neue schnelle, unbürokratische Hilfe für das Gemeinwohl, beispielsweise durch Aufnahme beschlagnahmter geschmuggelter Hundewelpen.

Pressemitteilung der StK Nr. 206a v. 18.09.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)