Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Neue Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung der Bayerischen Staatsregierung ist eine Enttäuschung – Grundwasserschutz verbessern!

Bayerns Bürgerinnen und Bürger erwarten sauberes und gesundes Trinkwasser. Trinkwasser ist ein Lebensmittel und muss daher von höchster Reinheit und Güte sein. Leider sorgt die intensive Landwirtschaft in Teilen Bayerns für nicht unerhebliche Nitrateinträge in das Grundwasser. Der EuGH urteilte am 21. Juni 2018, dass Deutschland bisher nicht genug gegen die hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen hat und darin ein Verstoß gegen die Europäische Grundwasserrichtlinie liegt. Deutschland ist dringend gefordert, über das Düngerecht zusätzliche und verstärkte Maßnahmen zu treffen, um seine Gewässer und Grundwasservorräte zu schützen. Hier sind vor allem die Länder gefragt. Und damit auch der Freistaat Bayern.

Am 4. September 2018 hat das bayerische Kabinett die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung erlassen. Dazu Josef Mend, 1. Vizepräsident des Bayerischen Gemeindetags:

„Diese Verordnung ist eine große Enttäuschung. Mit ihr wird dem Schutzbedürfnis des Grundwassers und damit den bayerischen Trinkwasserreserven nicht hinreichend Rechnung getragen. Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte als zuständige Trinkwasserversorger hätten erwartet, dass Wasserschutzgebiete und deren Einzugsgebiete, in denen im Grundwasser mehr als 50mg Nitrat je Liter oder mehr als 37,5mg Nitrat je Liter ohne fallenden Trend festgestellt worden sind, zu besonders schutzwürdigen Gebieten erklärt werden. Das ist leider nicht flächendeckendgeschehen. Darüber hinaus nimmt man es sehenden Auges hin, dass die Einzugsgebiete und die Wasserschutzgebiete, in denen die Grenzwerte noch unterschritten werden, sogar unter erleichterten Bedingungen solange mit Nitrat belastet werden dürfen, bis die Grenzwerte erreicht bzw. überschritten sind. Das ist keine zukunftsweisende Umwelt- und Gesundheitspolitik.“

Auf seiner heutigen Sitzung in München gab der Landesausschuss des Bayerischen Gemeindetags deutlich zu verstehen, dass er von der neuen Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung der Bayerischen Staatsregierung sehr enttäuscht ist. Einhellige Meinung war, dass die Staatsregierung eine große Chance zur Verbesserung des Trinkwasserschutzes in Bayern trotz intensiver Gespräche und schriftlicher Stellungnahmen seitens der Kommunen als Trinkwasserversorger verstreichen hat lassen. Man war sich einig, dass die Staatsregierung die hohe Sensibilität der Bevölkerung für das Thema Nitrat und Grundwasser ganz offensichtlich unterschätzt.

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 17 v. 19.09.2018