Gesetzgebung

StMAS: Kita-Gesetz im Bundeskabinett – Familienministerin Schreyer: „Für Bayern steht die Qualität in den Kitas an vorderster Stelle!“

5,5 Milliarden Euro verteilt auf vier Jahre – mit diesem Betrag will der Bund die Länder unterstützen. Das Ziel: die Kita-Gebühren sollen sinken und die Qualität steigen. „Dass der Bund sich finanziell für die Kindertagesbetreuung engagieren will, halte ich für erfreulich. Allerdings sage ich für Bayern ganz klar: Unser Fokus liegt auf der Steigerung der Qualität, nicht auf Kostenfreiheit“, stellte Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer heute in München klar.

Schreyer unterstützt damit die Wünsche der Eltern im Freistaat. Denn diese halten laut Umfrage mehrheitlich die Steigerung der Qualität für wichtiger als die Beitragsfreiheit.

„Bayern wartet hier allerdings auch nicht auf die Unterstützung aus Berlin. Wir haben bereits seit über einem Jahr sogenannte Pädagogische Qualitätsbegleiter im Einsatz, die Kitas vor Ort beraten und helfen, die Qualität in den einzelnen Einrichtungen zu steigern. Dieses Projekt hat einen enormen Erfolg und genießt unter dem Kita-Personal im Freistaat höchstes Ansehen“, so die Ministerin.

Ihr Resümee zum neuen Gesetz:

„Wir werden bei der Ausgestaltung darauf achten, dass wir unsere hohe Qualität weiter steigern und die finanziellen Spielräume, die uns der Bund gewährt, passend zum Freistaat einsetzen.“

Und ein weiterer Punkt ist Schreyer in diesem Zusammenhang sehr wichtig:

„Es geht ja grundsätzlich nicht um die Förderung der Kinderbetreuung, sondern um die Förderung der Kinder. Deshalb haben wir hier im Freistaat das Bayerische Familiengeld als in Deutschland einmaliges Instrument. Es ermöglicht den Eltern die Wahlfreiheit, selbst zu entscheiden, was für ihr Kind das Beste ist.“

Pressemitteilung des StMAS Nr. 636 v. 19.09.2018