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StMI: Staatliches Sonderförderprogramm für vereinseigenen Sportstättenbau in strukturschwachen Räumen geplant

26. September 2018 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat will ein staatliches Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau auflegen. „Damit werden wir vor allem strukturschwache Regionen unterstützen“, berichtete Bayerns Innen- und Sportminister Joachim Herrmann heute im Kommunal- und Innenausschuss des Landtags. In vielen ländlich geprägten Gebieten, insbesondere in solchen mit Bevölkerungsabnahme, lasse sich trotz der erheblichen staatlichen Förderung ein Sanierungsstau bei den vereinseigenen Sportstätten feststellen.

Herrmann: „Zwar ist das entsprechende Förderprogramm des Freistaats sehr erfolgreich und wird in den Vereinen stark nachgefragt: Aber wegen der geringeren Finanzkraft der Kommunen und der Vereine in den strukturschwachen Räumen können notwendige Sanierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten dort oft trotzdem nicht mehr geleistet werden: Hier wollen wir mit einer zusätzlichen Förderung speziell für diese Regionen Abhilfe schaffen“, so der Sportminister.

Herrmann schlägt deshalb vor, mit einem eigenen staatlichen Sonderförderprogramm den vereinseigenen Sportstättenbau zu stärken und die geringere Finanzkraft der Vereine zu kompensieren. Der Minister erläuterte, dass bei der Konzeption eines Sonderförderprogramms vor allem auf die Steuerkraft der jeweiligen Kommune abgestellt werden soll. Vereine mit Sitz in Gemeinden mit geringer Steuerkraft sollen deutlich höhere staatliche Fördersätze für Baumaßnahmen an Sportanlagen erhalten als bisher. Für Vereine in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf soll zudem noch einmal ein Zusatzbonus „onTop“ in Höhe von fünf Prozent auf den Fördersatz gewährt werden. Das Konzept sieht vor, verschiedene Dringlichkeitsstufen mit nach Dringlichkeit gestaffelten Fördersätzen festzulegen.

Herrmann: „So könnten dann Vereine mit Sitz in Gemeinden, die eine sehr geringe Steuerkraft haben, in die höchste Dringlichkeitsstufe eingruppiert werden. Wenn sie dann noch in einem Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen, würde der Fördersatz noch einmal um fünf Prozent erhöht.“

Herrmann kündigte an, den Finanzbedarf für den kommenden Doppelhaushalt 2019/20 zu konkretisieren und anzumelden.

„Wenn der Landtag dann als Haushaltgesetzgeber zustimmt, könnten wir bereits im Jahr 2019 mit dem Vollzug des Sonderförderprogramms beginnen.“

In den Jahren 2013 bis 2017 hat der Freistaat allein für Baumaßnahmen bei vereinseigenen Sportstätten Zuschüsse in einer Höhe von insgesamt fast 57 Millionen Euro ausgereicht.

Pressemitteilung des StMI Nr. 354 v. 26.09.2018

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