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BVerwG: Bayerischer Landtag muss der Presse Auskunft über die Höhe der Vergütung der im häuslichen Abgeordnetenbüro beschäftigten Ehefrau erteilen

Das BVerwG hat am 27. September 2018 entschieden, dass das Landtagsamt einem Journalisten Auskunft über das von einem Landtagsabgeordneten an seine Ehefrau für die Beschäftigung im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Bruttogehalt geben muss.

Das VG München hatte der Klage auf Auskunftserteilung stattgegeben. Der BayVGH hat das Urteil des VG aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die schutzwürdigen Interessen des Abgeordneten und seiner Ehefrau stünden der begehrten Auskunft entgegen.

Dem ist das BVerwG nicht gefolgt. Nach der hier erforderlichen Abwägung gebührt dem durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Auskunftsanspruch der Presse der Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau.

Pressemitteilung des BVerwG Nr. 68 v. 28.09.2018 zum Urt. v. 27.09.2018 – BVerwG 7 C 5.17