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StMAS: Familiengeld darf nicht angerechnet werden! – Neues Rechtsgutachten

„Die Rechtslage ist eindeutig. Bitte überdenken Sie ihre Position und strafen Sie nicht die Familien, die Unterstützung wirklich nötig haben!“ So appelliert Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer an den SPD-Bundesminister Hubertus Heil. Der Hintergrund: Das Bundessozialministerium hatte entschieden, dass das Bayerische Familiengeld auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden muss.

„Da wir uns sicher sind, dass diese Auffassung rechtswidrig ist, haben wir extra einen renommierten Gutachter um seine Einschätzung gebeten – er kommt zum selben Ergebnis wie wir: Das Familiengeld darf nicht angerechnet werden. Deshalb meine Bitte an den Bundesminister: Verweigern Sie nicht aus wahltaktischen Gründen eine sinnvolle und segensreiche Unterstützung für die bayerischen Mütter und Väter. Politik auf dem Rücken derer, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen, ist unsozial und Ihrer nicht würdig“, so Schreyer.

Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europarecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der Universität Augsburg, hat das Gutachten verfasst. Er kommt in seinem Rechtsgutachten zu folgendem Ergebnis:

  • Die Anrechnung des Bayerischen Familiengeldes auf das Arbeitslosengeld II ist rechtswidrig.
  • Das Familiengeld ist eine Fortentwicklung des Bayerischen Landeserziehungsgeldes. Beide Leistungen weisen wesentliche Gemeinsamkeiten auf. Deshalb ist das Familiengeld – wie das Landeserziehungsgeld – anrechnungsfrei.
  • Das Familiengeld hat einen anderen Zweck als existenzsichernde Leistungen (insbesondere Hartz IV). Auch deshalb ist es anrechnungsfrei.

Die Bayerische Familienministerin hat jetzt in einem Brief noch einmal die Argumente für eine Nichtanrechnung dargelegt und zusammen mit dem Gutachten nach Berlin geschickt:

„Es ist mir ein großes Anliegen, zum Wohle der betroffenen Familien zu versuchen, eine gerichtliche Klärung zu vermeiden, und schnell die tatsächliche Anrechnungsfreiheit des Familiengeldes auf Sozialleistungen sicherzustellen. Dieses Ziel werden wir nicht aufgeben.“

Das Gutachten zum Bayerischen Familiengeld finden Sie hier.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 657 v. 28.09.2018