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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Gemeindetag: Mautbefreiung für alle kommunalen Lkws! Gemeindliche Lkws erbringen Leistungen für die Allgemeinheit – Appell an Bund

2. Oktober 2018 by Klaus Kohnen

Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte appellieren an den Bund, nicht auf ihre Kosten Einnahmen aus der Maut zu erzielen. Auch wenn Feuerwehreinsatzfahrzeuge und Lkws, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst von der Mautpflicht befreit wurden, so setzen gemeindliche Bauhöfe doch zahlreiche weitere Lastkraftwagen für kommunale Aufgaben, wie beispielsweise Pflege gemeindlicher Grünanlagen oder den Transport gemeindlicher Güter, ein. Der Bayerische Gemeindetag fordert daher den Bund auf, alle kommunalen Lastkraftwagen oder die Beförderung von Gütern durch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben einschließlich von Leerfahrten von der Maut freizustellen.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Die Bürgerinnen und Bürger haben kein Verständnis dafür, dass der Bund für die Erfüllung gemeindlicher Aufgaben bei den Gemeinden und Städten die Hand aufhält. Die Bauhofmitarbeiter fahren ja nicht zum Spaß in der Gegend herum, sondern erbringen Leistungen für die Allgemeinheit. Dass die Kommunen dafür auch noch Maut bezahlen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Sie sollten davon befreit werden.“

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die Mautpflicht für alle in- und ausländischen Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, auch auf allen rund 40.000 km Bundesstraßen im Bundesgebiet. Die Fahrzeuge sind mautpflichtig, unabhängig davon, ob tatsächlich Güter befördert werden, die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken erfolgt oder das betreffende Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Die Gebührenpflicht gilt auch für Ortsdurchfahrten. Die Gemeinden müssen seitdem für nicht befreite Lastkraftwagen nicht zur zusätzlich Maut zahlen, sondern haben auch Kosten für den Einbau von On-Board Units, online-Einbuchungen und die manuelle Einbuchung sowie Abrechnung. Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen und der vorgesehenen Anpassung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 erwartet der Bund in den Jahren 2018 bis 2022 durchschnittlich jährlich rund 7,2 Mrd. Euro.

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 18 v. 02.10.2018

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