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StMJ: Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte

10. Oktober 2018 by Klaus Kohnen

Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg und das Polizeipräsidium der Oberpfalz haben gemeinsam ein neues Konzept entwickelt, mit dem die Strafverfolgungsbehörden künftig noch schneller und effektiver gegen Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte und Rettungskräfte vorgehen wollen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback heute bei der Vorstellung des Konzepts mit Generalstaatsanwalt Lothar Schmitt und Polizeipräsident Gerold Mahlmeister in Nürnberg:

„Mit dem neuen Konzept senden wir ein klares Signal an die Täter: Polizei und Staatsanwaltschaften stellen sich für die Verfolgung von Angriffen auf Polizeibeamte und Rettungskräfte ganz besonders auf, haben diese Straftaten in ganz besonderer Weise im Blick und sorgen – noch zeitnäher zur Tat als bisher- dafür, dass die Täter streng bestraft werden können. Und wir tragen wesentlich dazu bei, diejenigen noch besser zu schützen, die für uns Tag für Tag den „Kopf hinhalten“ und so unsere Sicherheit gewährleisten. Es ist klar: Ein effektiver strafrechtlicher Schutz unserer Einsatzkräfte bedeutet mehr Sicherheit für uns alle!“

Bausback weiter:

„Es ist völlig inakzeptabel, dass Polizei und Rettungskräfte in zunehmendem Maße während ihrer oftmals ohnehin schon schwierigen und häufig gefährlichen Einsätze auch noch tätlich angegriffen werden. In Bayern gilt daher schon immer: Unsere Staatsanwälte verfolgen gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte und Rettungskräfte mit allem Nachdruck und mit aller Schärfe des Strafrechts.“

Das gemeinsame Konzept, das ab 1. November 2018 zunächst im Bereich des Polizeipräsidiums Oberpfalz und der dortigen Staatsanwaltschaften umgesetzt wird, sieht insbesondere vor, dass es künftig bei den Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften jeweils feste Ansprechpartner für Gewaltdelikte gegen Einsatzkräfte geben wird. Sie nehmen im konkreten Einzelfall miteinander Kontakt auf und stimmen gleich zu Beginn der Ermittlungen das weitere Vorgehen ab. Ziel ist es, dass die Polizei der Staatsanwaltschaft spätestens 14 Tage nach dem Vorkommnis einen „ausermittelten“ Anzeigenvorgang übersenden kann.

Abschließend betont Bausback:

„Mit dem neuen Konzept erhöhen wir unsere Schlagkraft in diesem Deliktsbereich noch weiter. Ich bin sicher: Es hat Vorbildcharakter in ganz Bayern. Wenn es sich – wovon ich überzeugt bin – in der alltäglichen Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaften bewährt, werden wir es auch auf andere Staatsanwaltschaftsbezirke übertragen.“

Hintergrund

Allein im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums der Oberpfalz gab es seit 2010 im Durchschnitt über 500 gewalttätige Übergriffe auf Polizeibeamte pro Jahr. Im vergangenen Jahr wurde erstmals die Marke von 600 Delikten dieser Art überschritten. Art und Intensität der Gewaltausübung waren dabei so erheblich, dass die eingesetzten Beamten zum Teil schwere Verletzungen erlitten und im Krankenhaus behandelt werden mussten. Auch bayernweit ist nach den Zahlen der Polizeibehörden seit 2010 ein erheblicher Anstieg der Gewalt gegen Polizeibeamte zu verzeichnen: Waren es 2010 noch 6.278 Fälle, waren es im letzten Jahr 7.334 Fälle.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 150 v. 10.10.2018

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