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BMI: Projekt zur Gesichtserkennung erfolgreich – Testergebnisse veröffentlicht

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Am 31. Juli 2018 endete der Test der Gesichtserkennungssysteme amBahnhof Berlin-Südkreuz. Die jetzt abgeschlossene Auswertung derTestergebnisse zeigt, dass Gesichtserkennungssysteme in Zukunft einenwesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere derBundespolizei, darstellen können.

Egal ob eine oder mehrere Personen den Testbereich durchschreiten, diePersonen eine Brille oder einen Schal tragen, die Systeme erkennenGesichter zuverlässig. Sie funktionieren bei Tag und Nacht – sowohl mitguten Vergleichsbildern als auch mit Bildern schlechterer Qualität.Auf Grundlage der Testergebnisse ist Bundesinnenminister Horst Seehoferim Hinblick auf eine mögliche Einführung in der Zukunft zuversichtlich:„Die Ergebnisse zeigen, dass die Technik zur Gesichtserkennung unserePolizistinnen und Polizisten im Alltag erheblich unterstützen kann. DieSysteme haben sich in beeindruckender Weise bewährt, so dass eine breiteEinführung möglich ist. Wir können damit in bestimmten Bereichen diePolizeiarbeit noch effizienter und effektiver gestalten und damit die Sicherheitfür die Bürgerinnen und Bürger verbessern.

Die durchschnittliche Trefferrate liegt bei dem besten getesteten Systemunter realistischen Testbedingungen bei über 80%. Das heißt: In über 80%der Fälle wurden die Testpersonen durch die Systeme zuverlässig erkannt.Weitere Optimierungen und höhere Trefferraten sind technisch möglich.Die Falschtrefferraten (z.B. System erkennt Person A, es handelt sich jedochum Person B) liegen durchschnittlich bei unter 0,1%. Das bedeutet, dass bei1000 Abgleichen auf einem Bahnhof lediglich ein einziger Abgleich durchdas System fehlerhaft erkannt wird. Dieser Wert lässt sich aber durchKombination verschiedener Systeme technisch auf bis zu 0,00018% unddamit auf ein verschwindend geringes Maß reduzieren. Die Systeme habensich damit für einen Einsatz im Polizeialltag bewährt.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, sagt:

„DieTechnik erleichtert es, Straftäter ohne zusätzliche Polizeikontrollen zuerkennen und festzunehmen. Dies bedeutet einen erheblichenSicherheitsgewinn.“

Die getesteten Systeme sollen dabei jedoch nur alarmieren, nichtentscheiden. Einer Alarmierung folgt in jedem Fall eine Bewertung durchPolizistinnen oder Polizisten, ob der automatisch generierte Treffer einpolizeiliches Einschreiten erfordert und welche Maßnahmen ergriffenwerden müssen.

Nach erfolgreichem Abschluss des Tests ist nun zu entscheiden unterwelchen Bedingungen und in welchem Umfang die Technik künftig zumEinsatz kommen soll. Hierbei müssen auch der Datenschutz und das Rechtauf informationelle Selbstbestimmung beachtet werden. Die dafürerforderlichen Gespräche werden jetzt zeitnah aufgenommen.Der Bundesinnenminister spricht sich dafür aus, im Falle einer Einführungzunächst eine klarstellende Rechtsgrundlage im Bundespolizeigesetz zuschaffen, aus der die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für denEinsatz von Systemen zur Gesichtserkennung und sonstiger intelligenterVideoüberwachung klar hervorgehen.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen des gemeinsamen Pilotprojektes „Sicherheitsbahnhof BerlinSüdkreuz“ von Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Bundespolizei und Deutsche Bahn AG wird der Nutzen von intelligenter Videoanalysetechnik für polizeiliche und unternehmerische Zwecke erprobt. Das Bundeskriminalamt berät hierbei. Das Projekt „Intelligente Videoanalyse“ gliedert sich in zwei Teilprojekte:

Im ersten Teilprojekt wird der Nutzen von biometrischer Gesichtserkennungstechnik in Live-Videoströmen der Überwachungskameras der Deutschen Bahn AG für polizeiliche Zwecke getestet. Eine inhaltliche Beteiligung der Deutsche Bahn AG besteht hier nicht, sie stellt lediglich die bestehende technische Infrastruktur zur Verfügung. Das Teilprojekt 1 hatte am 1. August 2017 begonnen und endete nach einem Jahr am 31. Juli 2018. In diesem Erprobungszeitraum konnten Jahreszeiten, Witterungsbedingungen und Lichtverhältnisse umfassend abgebildetwerden. Der Test erfolgte auf Grundlage eines detaillierten Datenschutzkonzeptes. Bei der biometrischen Gesichtserkennung wurde nicht von jeder Person die Identität festgestellt. Vielmehr fand – ungeachtetder Identität der freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer – ein Abgleich mit einer Testdatenbank statt. Die freiwilligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten zuvor schriftlich in die Teilnahme eingewilligt.

Im zweiten Teilprojekt sollen voraussichtlich ab Januar 2019 intelligente Videoanalysesysteme für die Behandlung und Auswertung verschiedener Gefahrenszenarien durch die Deutsche Bahn AG und die Bundespolizei erprobt werden. Dabei sollen u.a. Gefahrensituationen wie das Erkennen hilfloser Personen oder stehengelassener Gegenstände automatisiert erkannt und gemeldet werden. Die Federführung für dieses Teilprojekt liegt bei der Deutsche Bahn AG.

Der Abschlussbericht des Bundespolizeipräsidiums zum Test der Gesichtserkennungssysteme steht auf www.bundespolizei.de zum Download bereit.

Pressemitteilung des BMI v. 11.10.2018

Red. Hinweis: Vgl. die Rezension von Held, Intelligente Videoüberwachung – Verfassungsrechtliche Vorgaben für den polizeilichen Einsatz (Prof. Dr. Josef Franz Lindner)