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Bayerischer Gemeindetag: Maut – Bund begünstigt landwirtschaftliche Transportfahrten, kassiert aber bei gemeindlichen Fahrten ab

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Bayerns Gemeinden, Märkte und Städte haben kein Verständnis für eine Ungleichbehandlung bei der Maut auf Bundesfernstraßen. Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags beschloss jüngst, dass künftig landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit keine Maut bezahlen müssen. Im Gegensatz dazu müssen Gemeinden für ihre Lastkraftwagen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben weiterhin Maut entrichten.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Das versteht kein Mensch: Gemeinden und Städte erbringen Leistungen für die Allgemeinheit. Wenn sie mit ihren kommunalen Lastkraftwagen unterwegs sind, sollen sie Maut zahlen. Der Landwirt dagegen nicht. Auch wenn er damit Geld verdient. Wieso lässt sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags von der Agrarlobby so einwickeln? Bei der Maut wird ersichtlich mit zweierlei Maß gemessen. Das ist unfair!“

Brandl forderte den Bund noch einmal auf, auch kommunale Lastkraftwagen oder die Beförderung von Gütern durch Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer öffentlichen Aufgaben ebenfalls von der Maut auszunehmen.

Pressemitteilung des BayGT Nr. 23 v. 23.10.2018