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StMI: Zahl der neu ins Land gekommenen Asylbewerber weiter auf niedrigem Niveau

30. Oktober 2018 by Klaus Kohnen

Nach einem dreiviertel Jahr hat Bayern im Jahr 2018 bisher insgesamt 16.909 Asylerstanträge verzeichnet. Demgegenüber standen insgesamt 11.712 freiwillige Ausreisen (9.176) und Abschiebungen (2.536). „Damit“, so Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, „hat sich die Flüchtlingssituation im Freistaat weiter entspannt. Der Schwerpunkt unserer weiteren Arbeit muss deshalb auch sein, diejenigen zu integrieren, die anerkannt sind.“

Herrmann erinnerte daran, dass im Gesamtjahr 2016 noch rund 82.000 Asylerstanträge in Bayern gestellt wurden – das ist fast das Fünffache der jetzigen Antragszahlen. 2017 waren es noch rund 24.000.

„Das ist das Ergebnis einer konsequenten und transparenten Asylarbeit in Bayern“, lobte der Minister.

Mit ein Grund für die Stabilisierung seien die erfolgreichen Grenzkontrollen in Bayern und die Umsetzung der ANKER-Zentren. Durch die Bündelung aller wichtigen Behörden bekommen Asylbewerber noch schneller Klarheit über den Ausgang ihres Asylverfahrens. Bei anerkannten Asylbewerbern beginnt der Integrationsprozess schneller.

Wird ein Antrag abgelehnt, kann laut Minister bei einer freiwilligen Rückkehr die Ausreise entsprechend geplant und organisiert werden. Nach dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany / Government Assisted Repatriation Program) wird neben den Reisekosten regelmäßig auch eine Reisebeihilfe von 200 Euro pro Erwachsenem gewährt. Darüber hinaus gibt es herkunftslandbezogen eine Starthilfe von bis zu 500 Euro pro Person. Aus dem StarthilfePlus-Programm des Bundes können zusätzlich bis zu 1.200 Euro pro Person gewährt werden, wenn die Entscheidung zur freiwilligen Ausreise noch vor dem Asylbescheid getroffen wird. Durch das Bayerische Rückkehrprogramm kann eine darüber hinausgehende Förderung erfolgen, wenn im Rahmen der Rückkehrberatung ein individueller Bedarf festgestellt wird.

Der Minister sicherte weiterhin zu, sich dafür einzusetzen, Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive und anerkannte Flüchtlinge bestmöglich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies werde laut Herrmann bisher sehr erfolgreich praktiziert:

„Aus den acht Hauptasylherkunftsländern hatten wir in Bayern nach einer Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit im Juli 2018 rund 45.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 42,3 Prozent.“

Ein Arbeitsplatz sei wichtig für die Betroffenen, sich eine Existenz aufzubauen, und helfe bei der Integration. Gleichzeitig profitieren der Staat unter anderem von weniger notwendigen Sozialleistungen und die Wirtschaft vor allem von Fachkräften. Grundsätzlich ist laut Herrmann klar:

„Wer bleiben darf, muss schnellstmöglich in die Gesellschaft integriert werden und in der Arbeitswelt Fuß fassen können. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land möglichst schnell verlassen. Wer nicht freiwillig geht, muss konsequent und zügig abgeschoben werden.“

Pressemitteilung des StMI Nr. 390 v. 30.10.2018

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