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BGH: Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Jörg-Peter Becker im Ruhestand

Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Jörg-Peter Becker wird mit Ablauf des 31. Oktober 2018 in den Ruhestand treten. Herr Becker wurde am 4. November 1953 in Aschaffenburg geboren. Nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat er im Oktober 1982 in den höheren Justizdienst des Freistaats Bayern ein. Nach Verwendungen bei dem LG und AG Aschaffenburg war er ab Mitte Oktober 1984 bei der dortigen Staatsanwaltschaft tätig, wo er ein Jahr später zum Staatsanwalt im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ernannt wurde. Anfang 1988 wechselte er als Richter am Amtsgericht an das AG Aschaffenburg. Von September 1988 bis September 1991 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den BGH abgeordnet. Im November 1992 erfolgte seine Versetzung als Richter am Landgericht an das LG Aschaffenburg. Mit Wirkung zum 1. Februar 1993 wechselte Herr Becker unter Beförderung zum Richter am OLG Naumburg in den Justizdienst des Landes Sachsen-Anhalt. Dort erfolgte am 18. September 1997 seine Berufung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht.

Am 1. Juni 2000 wurde Herr Becker zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem neben Revisionen in allgemeinen Strafsachen vornehmlich für sämtliche in den Zuständigkeitsbereich des BGH fallenden Staatsschutzstrafsachen sowie die Revisionen in Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zuständigen 3. Strafsenat zugewiesen, in dem ihm am 1. September 2007 der stellvertretende Vorsitz übertragen wurde und dessen Leitung er mit seiner Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof am 14. April 2008 übernahm. Vom 1. Juli 2012 bis 30. Juni 2013 war er – bis Ende 2012 zugleich mit der Leitung des 3. Strafsenats – mit dem Vorsitz in dem für allgemeine Strafsachen zuständigen 2. Strafsenat betraut. Seit dem 1. Juli 2013 führt Herr Becker wiederum den 3. Strafsenat. In den Jahren 2004 bis 2007 gehörte er neben seiner Tätigkeit im 3. Strafsenat außerdem dem Senat für Notarsachen an; seit November 2014 ist er in Verfahren, die §§ 164 ff. BRAO betreffen, Mitglied des Senats für Anwaltssachen. Seit 2002 gehört er – bis April 2008 als stellvertretendes Mitglied – dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes an. Von 2006 bis 2014 war er zudem in den Großen Senat für Strafsachen entsandt.

Während seiner mehr als achtzehnjährigen Zugehörigkeit zum BGH hat Herr Becker die Rechtsprechung namentlich des 3. Strafsenats maßgeblich geprägt.

Pressemitteilung des BGH Nr. 173 v. 31.10.2018