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BayLSG: Prozesslawine trifft auf bayerische Sozialgerichte – 14.000 Klagen Folge einer bundespolitischen Hau-Ruck-Aktion

Anlässlich seiner gestrigen feierlichen Amtseinführung hat der Präsident des Bayerischen Landessozialgerichts Günther Kolbe auf eine Klagelawine hingewiesen, die derzeit die sieben bayerischen Sozialgerichte erfasst:

„Die bayerischen Sozialgerichte erwarteten bis vor wenigen Tagen für das Jahr 2018 rund 40.000 Verfahren. Vergangene Woche gingen 14.000 gerichtskostenpflichtige Klagen zusätzlich ein. Der Bundesgesetzgeber hat in einer Hau-Ruck-Aktion mit der Verkürzung der Verjährungsfristen bei Krankenhausleistungen eine Klagelawine ausgelöst. Diese hohen Eingänge sind offenkundig nicht ohne Weiteres zu schultern. Die Materie ist auch komplex und es geht um viel Geld. Allein die Neuzugänge der letzten Tage beschäftigen rechnerisch drei Sozialgerichte wie Nürnberg, Regensburg und Würzburg zusammen über ein ganzes Jahr. Erforderlich ist deshalb eine deutliche personelle Unterstützung.“

Was ist der Hintergrund: Das Bundesgesundheitsministerium hat in das Gesetzgebungsverfahren zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einen Änderungsantrag im Krankenversicherungsrecht eingebracht, der bestimmt, dass Ansprüche der Krankenhäuser auf Vergütung erbrachter Leistungen und Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen – statt wie bisher in vier Jahren – in zwei Jahren verjähren. Hintergrund dieses Änderungsantrages ist, dass Krankenkassen in der Vergangenheit abgeschlossene Abrechnungsverfahren wieder aufgreifen und auf der Grundlage zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung innerhalb dieser Verjährungsfrist Rückforderungsansprüche in erheblicher Höhe geltend machen. Der Gesetzentwurf, der in der zweiten und dritten Lesung am 09.11.2018 im Bundestag verabschiedet worden ist, enthält eine Übergangsregelung, wonach die Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung von geleisteten Vergütungen ausgeschlossen sind, soweit diese vor dem 1. Januar 2017 entstanden sind und bis zum 09.11.2018, nicht geltend gemacht sind.

Angesichts der hohen Eingänge sind derzeit besonders die Registraturen und Geschäftsstellen der Sozialgerichte extrem gefordert.

Pressemitteilung des BayLSG Nr. 12 v. 15.11.2018