Gesetzgebung

StK: Beauftragte sollen auch weiterhin Staatsregierung unterstützen – Dienstwagen soll es aber künftig nicht mehr geben

Die Koalitionspartner sind sich einig: Die Beauftragten der Staatsregierung werden auch zukünftig die Staatsregierung unterstützen. Auch die Bundesregierung in Berlin wird durch Beauftragte beraten. Die Arbeit der Beauftragten in Bayern soll fortgesetzt und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Gleichzeitig wird auf vernünftige Ausstattung und mehr Bescheidenheit geachtet.

Hubert Aiwanger, Wirtschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident:

„Die Bestellung von Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung ist grundsätzlich sinnvoll. Es muss aber richtig gemacht sein. Beauftragte sind Kümmerer. Ihre Arbeit trägt dazu bei, dass Sorgen, Probleme und Nöte der Menschen schneller und direkter gelöst werden können. Allerdings muss die Ausstattung auf das Nötige reduziert werden.

Auch Dienstwagen soll es künftig nicht mehr geben.“

Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann:

„Die Beauftragten sind nahe bei den Menschen und können Anliegen und Informationen ungefiltert an die Staatsregierung weitergeben. Das ist eine wichtige Unterstützung der Staatsregierung zum Wohl der Menschen in Bayern.“

Laut Aiwanger und Herrmann sollen die Beauftragten nur noch die Fahrbereitschaft des Ministeriums, dem sie zugeordnet sind, nutzen können. Gleichzeitig soll die Zahl der jeweiligen Mitarbeiter auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Der Bayerische Ministerrat wird in seiner nächsten Sitzung darüber beraten und beschließen. Ein formaler Gesetzentwurf soll noch im Dezember in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.

Pressemitteilung der StK Nr. 239 v. 15.11.2018

Redaktioneller Hinweis

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.