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StMI: Vergabe des Transports von Notfallpatienten auch ohne europaweite Ausschreibung möglich [Schlussanträge GA]

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die am 14. November 2018 veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts am EuGH in der Sache Falck gegen die Stadt Solingen (Rs. C-465/17) begrüßt. Der private Rettungsdienstanbieter Falck klagt, weil die Vergabe städtischer Rettungsdienstleistungen nicht europaweit ausgeschrieben wurde. Der Generalanwalt erklärte in seinem Gutachten, dass der Transport von Notfallpatienten nach EU-Recht auch ohne Ausschreibung vergeben werden könne, sofern es sich um gemeinnützige Organisationen handelt, die ihre tatsächlich angefallenen Gewinne wieder für den gemeinnützigen Zweck reinvestieren.

„Folgt der EuGH diesem Gutachten, wäre das für unser System der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern ein großer Erfolg“, erklärte der bayerische Innenminister.

„Dadurch könnten wir rettungsdienstliche Konzessionen ohne streng formalisiertes europäisches Verfahren vergeben.“

Herrmann rechnet mit einem Urteil des EuGH in den nächsten Monaten.

„Wir werden dann das Urteil so schnell wie möglich umsetzen und Entscheidungsalternativen schon vorab mit den großen Rettungsorganisationen in Bayern besprechen“, kündigte Herrmann an.

Pressemitteilung des StMI Nr. 399 v. 15.11.2018