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StMJ: Bayerische Vorschläge überzeugen bei der Justizministerkonferenz

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Nach Abschluss der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Berlin betont Bayerns neuer Justizminister Georg Eisenreich: „Das Ergebnis der Justizministerkonferenz zeigt: Die Verbesserung des Opferschutzes ist ein zentrales Thema – in Bayern, und auf unseren Anstoß hin auch bundesweit.“

Die Konferenz hat sich auf Initiative Bayerns dafür ausgesprochen, dass Unternehmensgeldbußen künftig auch den Geschädigten zugutekommen können.

Justizminister Eisenreich: „Der Diesel-Skandal hat es noch einmal deutlich vor Augen geführt: Wir brauchen im Ordnungswidrigkeitenrecht die gleichen Möglichkeiten wie im Strafrecht, unlautere Gewinne auch den Geschädigten zukommen zu lassen.“

Derzeit fließen Bußgelder in voller Höhe dem allgemeinen Staatshaushalt zu.

„Wichtig ist auch hier ein möglichst unkomplizierter Weg der Schadenswiedergutmachung“, so Eisenreich weiter. „Egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit – Geld, das durch einen Rechtsverstoß erlangt wurde, soll auch den Geschädigten zustehen können.“

Zudem hat sich Bayern erfolgreich dafür eingesetzt, dass Opfer in Gewaltschutzverfahren besser geschützt werden. Im bayerischen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Opferschutz weiter zu stärken und die Stiftung Opferhilfe innerhalb der bewährten Strukturen weiter auszubauen. Aber auch auf Bundesebene sieht Bayern Handlungsbedarf. Deshalb haben sich die Justizminister auf Vorschlag Bayerns dafür ausgesprochen, die sexuelle Selbstbestimmung in den Anwendungsbereich des Gewaltschutzgesetzes aufzunehmen. Nur so kann bereits nach einer ersten sexuellen Belästigung etwa ein gerichtliches Kontaktverbot beantragt werden.

„Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger effektiv vor Straftaten zu schützen. Es darf daher einem Opfer nicht zugemutet werden, erst einen weiteren Vorfall abzuwarten“, so Eisenreich.

Auch der Strafrahmen bei Gewaltschutzverstößen soll wie von Bayern gefordert erhöht werden.

Eisenreich dazu: „Ein Verstoß gegen ein gerichtlich vollstreckbares Kontaktverbot nach einer Gewalttat ist nicht vergleichbar mit einem einfachen Hausfriedensbruch. Deshalb freue ich mich, dass unsere Forderung nach einer Anhebung des Strafrahmens heute eine Mehrheit gefunden hat.“

Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz auf bayerischen Vorschlag für Maßnahmen zu einer effektiveren strafrechtlichen Bekämpfung der Zwangsprostitution ausgesprochen, insbesondere für einen Rückgriff auf Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung bei der Ermittlung und Verfolgung der Zuhälterei.

„Gerade in einem Milieu, in dem Opfer es häufig nicht wagen, gegen die Täter auszusagen, brauchen wir ein schlagkräftiges Instrumentarium für unsere Ermittler. Hinter Zuhälterei verbirgt sich häufig nichts anderes als organisierte Kriminalität. Und der können wir nur mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen die Stirn bieten“, so der Minister abschließend.

Pressemitteilung des StMJ Nr. 166 v. 15.11.2018