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Deutscher Landkreistag: Digitalpakt – Koalition und Opposition fabrizieren Verfassungsschrott / Ausverkauf von Länderkompetenzen

23. November 2018 by Klaus Kohnen

Der Deutsche Landkreistag hat die heute erzielte Einigung zur Änderung des Grundgesetzes in Art. 104c u.a. für den sog. DigitalPakt Schule trotz der Investitionsbedarfe bei der Bildungsinfrastruktur als schädlich bezeichnet. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte:

„Koalition und Opposition haben hier Verfassungsschrott fabriziert. Denn sollte es tatsächlich so kommen, dass über die vorgesehene Grundgesetzänderung auch Personalkosten der Länder in Bildungseinrichtungen vom Bund mitfinanziert werden können, tragen wir eine letzte wesentliche Kernkompetenz der Länder zu Grabe. Hinzu kommt, dass diese Personalkosten den für kommunale Infrastrukturmaßnahmen bereitstehenden Mitteln wieder entnommen werden, so dass letztlich die ursprünglich begünstigten Kommunen weniger Geld für die Bildungsinfrastruktur erhalten.“

Daran könne niemand – vor allem nicht die Länder selbst – ein ernsthaftes Interesse haben, so Henneke.

„Der Bund versucht, sich über Milliardenbeträge in die Zuständigkeit der Länder hineinzudrängen. Das wird über die Finanzierungsmöglichkeit von Personal im Bildungsbereich mehr als handgreiflich. Dagegen müssten die Länder eigentlich gemeinsam auf die Barrikaden gehen. Denn das ist brandgefährlich und deshalb im Grundgesetz bislang nur ausnahmsweise vorgesehen. Stattdessen rufen die Länder sogar immer stärker lauthals nach dem Bund, um Länderaufgaben zu finanzieren. Es ist unglaublich, wie die Länder mehr und mehr an dem Ast sägen, auf dem sie sitzen.“

Richtig sei, dass die digitale Ausstattung der Schulen und sonstiger Bildungseinrichtungen verbessert werden müsse. Die Länder dürften in Anbetracht dieser neuen und teuren Herausforderung aber nicht zu derart grundlegenden Zugeständnissen im Sinne einer starken inhaltlichen Mitsprache bereit sein, so der DLT-Hauptgeschäftsführer. Es sei der verfassungsrechtlich vorgesehene Mechanismus, es über Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder und Kommunen zu regeln, sollte sich eine Aufgabe wie diese derart ausweiten, dass deren Finanzen nicht mehr ausreichen.

Aus Sicht des Deutschen Landkreistages sei die Grundgesetzänderung ein tiefgreifender und vor allem strukturverändernder Einschnitte in das föderale Verfassungsgefüge.

„Das lehnen wir strikt ab. Damit ist nicht weniger verbunden als ein deutlicher Verantwortungsverlust vor Ort zugunsten der ‚Goldenen Zügel‘ aus Berlin. Was die Landkreise stattdessen brauchen, ist eine Stärkung bzw. zumindest eine Beibehaltung dezentraler Gestaltungsmacht und Verantwortung. Damit brechen die vorliegenden Verfassungsänderungen völlig. Das können wir nicht gutheißen, zumal im Saldo die Personalkostenzuschüsse des Bundes an die Länder durch Minderung der Mittel in die kommunale Infrastruktur erbracht werden“, verdeutlichte Henneke.

Es sei ein Trugschluss, die Milliarden des Bundes würden mit einem Ruck die Bildungssituation im Lande verbessern:

„Stattdessen geben die Länder mit den Bildungskompetenzen ihr wichtigstes Pfund leichtfertig und sehenden Auges aus der Hand“, so Henneke abschließend.

Pressemitteilung des Deutschen Landkreistags v. 23.11.2018

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