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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Ministerrat beschließt Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung und benennt kommissarische Beauftragte

27. November 2018 by Klaus Kohnen

Der Ministerrat hat heute das Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung beschlossen. Mit dem Gesetz wird eine gesetzliche Grundlage für die künftige Arbeit der Beauftragten als Berater der Staatsregierung und direkte Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger in besonderen Politikbereichen geschaffen. Das Gesetz sieht eine Ernennung von bis zu sieben Beauftragten vor. Sie werden auf Beschluss des Ministerrats ernannt und vom Ministerpräsidenten namens der Staatsregierung bestellt.

Die Beauftragten sind zusätzliche direkte Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger und entwickeln im Austausch mit den Staatsministerien Vorschläge, wie Probleme gelöst werden können. Sie sollen außerdem bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben der Staatsregierung angehört werden. In regelmäßigen Tätigkeitsberichten sollen die Beauftragten ihre Arbeit im Ministerrat und im Landtag vorstellen. Damit die Beauftragten diese Aufgaben bewältigen können, erhalten sie wie bisher eine Geschäftsstelle mit einer beschränkten, aber angemessenen Personalausstattung. Die Tätigkeit der Beauftragten ist neben- und ehrenamtlich und kann auch durch Abgeordnete des Bayerischen Landtags ausgeübt werden. Der mit der Tätigkeit verbundene, hohe Zusatzaufwand wird mit einer Amtsentschädigung von 2.000 € pro Monat abgegolten. Statt eines Dienstwagens erhalten die Beauftragten künftig die Möglichkeit, für die Dienstfahrten die Fahrbereitschaft des jeweiligen Ressorts zu nutzen, dem sie zugeordnet sind. Im Rahmen dieser Eckwerte regelt das jeweilige Ressort, wie ein Beauftragter ausgestattet wird.

Der Ministerrat hat heute außerdem beschlossen, für folgende Aufgabenbereiche mit sofortiger Wirkung kommissarische Beauftragte der Staatsregierung zu ernennen:

  • Integrationsbeauftragte (zugeordnet dem StMI): Gudrun Brendel-Fischer, MdL
  • Patienten- und Pflegebeauftragter (zugeordnet dem StMGP): Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, MdL
  • Beauftragter für Bürokratieabbau (zugeordnet dem StMFH): Walter Nussel, MdL
  • Beauftragte für Aussiedler und Vertriebene (zugeordnet dem StMAS): Sylvia Stierstorfer, MdL
  • Beauftragte für das Ehrenamt (zugeordnet dem StMAS): Eva Gottstein, MdL
  • Bürgerbeauftragter (zugeordnet der StK): Klaus Holetschek, MdL
  • Beauftragter für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe (zugeordnet dem StMUK): Dr. Ludwig Spaenle, StM a.D.

Mit der kommissarischen Ernennung wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger auch in der Übergangszeit unmittelbar auf die Beauftragten als direkte Ansprechpartner zugehen und ihre Anliegen schildern können. Das Gesetz über die Beauftragten der Staatsregierung geht nun zur Beratung an den Bayerischen Landtag.

Pressemitteilung der StK Nr. 244 v. 27.11.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

  • Aktueller Stand des Verfahrens und verbundene Meldungen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

 

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Kategorie: Bayern, Gesetzgebung, Im Fokus, Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr Schlagwörter: 18/17

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