Gesetzgebung

BMWi: Kabinett stimmt für Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG-Novelle) (PDF, 542KB) zugestimmt. Der Entwurf sieht vor, die Genehmigungsverfahren für Stromleitungen möglichst umfassend zu beschleunigen.

Bundesminister Peter Altmaier:

„Die Stromnetze sind das Rückgrat der Energiewende. Leider hinken wir mit dem Netzausbau immer noch hinterher. Das liegt auch an den langwierigen Genehmigungsverfahren. Mit der Novelle beschleunigen wir die Verfahren, ohne dabei Umweltstandards – zum Beispiel zum Schutz vor elektrischen und magnetischen Feldern – abzusenken. Auch die Öffentlichkeit wird in den Verfahren weiterhin umfassend und frühzeitig eingebunden.“

In dem Gesetzentwurf werden verschiedene Planungsstufen besser miteinander verzahnt, Fristen verschärft, überflüssige Verfahrensschritte gestrichen und vereinfachte Verfahren gestärkt. Wenn zum Beispiel eine bereits bestehende Stromleitung einfach nur durch eine neue, leistungsstärkere Leitung an derselben Stelle ersetzt werden soll, ist die großräumige Suche nach geeigneten Trassenkorridoren in der Bundesfachplanung oftmals überflüssig. Für diese Fälle wird deshalb der Verzicht auf die Bundesfachplanung eingeführt. Ebenso sollen die Länder in diesen Fällen leichter auf das vorgelagerte Raumordnungsverfahren verzichten können. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger werden dann gebündelt und gezielt im Planfeststellungsverfahren geprüft.

Die Stromnetze werden mit dem Gesetzentwurf bereits frühzeitig fit gemacht für die künftigen Entwicklungen der Energiewende: Die Netzbetreiber werden in die Lage versetzt, vorausschauend zu planen und Leerrohre von vorneherein mitzuplanen. Für künftigen Netzausbaubedarf im Zuge der Energiewende können dann einfach Leitungen durch die Rohre gezogen werden. Das spart Zeit und Kosten und schont Umwelt und Anwohner.

Die Land- und Forstwirtschaft ist vom Netzausbau erheblich betroffen. Deswegen wird durch den Gesetzentwurf ein verlässlicher und bundesweit einheitlicher Rechtsrahmen für die Entschädigung der Land- und Forstwirte geschaffen. Die Entschädigungsmöglichkeiten werden moderat angehoben. Land- und Forstwirte, die sich innerhalb von acht Wochen gütlich mit dem Netzbetreiber einigen, erhalten außerdem einen erhöhten Beschleunigungszuschlag. Dies dient der Akzeptanzschaffung und der weiteren Beschleunigung des Netzausbaus. Die Entschädigungsregelung gilt nur für bestimmte, besonders dringliche Ausbauvorhaben.

Pressemitteilung des BMWi v. 12.12.2018