Aktuelles

StK: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge – Errichtung des Härtefallfonds und Einsetzung einer Härtefallkommission im Straßenausbaubeitragsrecht

Eine interministerielle Arbeitsgruppe wird ein Konzept zur Errichtung eines Härtefallfonds und einer Kommission für Härtefälle im Zusammenhang mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erstellen. Das hat das Kabinett heute auf Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann beschlossen. Damit wird ein weiterer Meilenstein zur Umsetzung des Koalitionsvertrags auf den Weg gebracht. In der Arbeitsgruppe werden Experten der Innen-, Finanz- und Wirtschaftsressorts vertreten sein. Das Konzept soll bis Ende März 2019 dem Ministerrat vorgestellt werden. Der Fonds soll Härtefälle der Bürger aus den Jahren 2014 bis 2017 abfedern.

Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, „(..) einen Härtefallfonds in Höhe von 50 Mio. Euro im Jahr 2019 aufzulegen. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden. Die Entscheidung darüber trifft eine noch einzusetzende Kommission“.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 253 v. 18.12.2018 (Bericht aus der Kabinettssitzung)