Aktuelles

StMAS: Gesetzesänderung zum 01.01.2019 – Sozialministerin Schreyer: „Wer überschuldet ist, erhält Beratung und Hilfe künftig aus einer Hand“

Für Verbraucher im Freistaat tritt zum 1. Januar 2019 eine wichtige Neuregelung in Kraft: Die Schuldnerberatung und die Insolvenzberatung werden zusammengelegt. Hierzu Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer:

„Dies ist im Interesse der Betroffenen, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und überschuldet sind. Sie haben künftig nur noch eine Anlaufstelle, die ihnen bei der Lösung ihrer finanziellen Probleme hilft. Sie erhalten dort nachhaltige Beratung aus einer Hand.“

Bayern hat mit 7,43 Prozent die niedrigste Schuldnerquote aller Bundesländer und steht im Vergleich zum Bundesdurchschnitt von 10,04 Prozent sehr gut da. Dennoch gibt es auch im Freistaat Menschen mit großen finanziellen Problemen.

„Wenn einem die Schulden über den Kopf wachsen, kann das schnell das gesamte Leben beherrschen. Wir stellen den überschuldeten Verbrauchern deshalb ein effizientes Hilfesystem mit verbindlichen bayernweiten Qualitätsstandards zur Verfügung. Zudem bauen wir die Beratungsstrukturen auch flächen- und bedarfsdeckend aus“, betont die Ministerin.

Die bereits jetzt schon für die Schuldnerberatung zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen künftig auch die Insolvenzberatung. Den Kommunen erstattet der Freistaat die dafür entstehenden Kosten vollständig.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 826 v. 28.12.2018