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StMGP: Huml will Versorgung von psychisch kranken Menschen in Bayern weiter verbessern – Selbsthilfeeinrichtungen stärken und unabhängige Beschwerdestellen in ganz Bayern einrichten

9. Januar 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml will die Versorgung von psychisch kranken Menschen in Bayern weiter verbessern. Huml betonte am Mittwoch: „Eine psychische Erkrankung kann jeden treffen! Bei rund einem Drittel der Erwachsenen in Deutschland wird im Laufe eines Jahres eine psychische Störung festgestellt. Insbesondere bei jungen Menschen nehmen die psychischen Belastungen immer weiter zu. Deshalb ist es mein Ziel, die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von psychisch kranken Menschen in Bayern auszubauen und kontinuierlich weiterzuentwickeln.“

Die Ministerin fügte hinzu:

„Psychische Krisen sind existenzielle Notfälle. Dafür möchten wir den Menschen in Bayern mehr Hilfe anbieten. Von zentraler Bedeutung ist daher die landesweite Einführung von Krisendiensten, die im Rahmen des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) vorgesehen ist. Flankierend dazu möchte ich aber noch weitere Hilfen auf den Weg bringen: Mein Ziel ist, die Selbsthilfe zu stärken, so dass unabhängige Beschwerdestellen nach dem Vorbild von Oberbayern in ganz Bayern eingerichtet werden können. Wir haben dafür bereits Mittel in Höhe von 240.000 Euro für den nächsten Haushalt angemeldet.“

Im Bezirk Oberbayern können Betroffene und ihre Angehörigen bereits die Angebote unabhängiger Beschwerdestellen nutzen. Diese bieten eine niedrigschwellige – also leicht erreichbare, kostenlose und auf Wunsch anonyme – Beratung und die Möglichkeit, gegebenenfalls ein Beschwerdeverfahren einzuleiten. Organisiert werden die Beschwerdestellen von der Oberbayerischen Selbsthilfe Psychiatrie-Erfahrener sowie von Angehörigenverbänden psychisch kranker Menschen.

Huml unterstrich:

„Ich möchte auch erreichen, dass die organisierte psychiatrische Selbsthilfe für ihre Beteiligung an der Versorgungsplanung und der Weiterentwicklung von Therapiekonzepten im Rahmen des PsychKHG angemessen entschädigt wird. Mit den maßgeblichen Selbsthilfeverbänden ist das bayerische Gesundheitsministerium dazu aktuell im Gespräch. Die erforderlichen Mittel haben wir für den nächsten Doppelhaushalt angemeldet. Ich will, dass die betroffenen psychisch kranken Menschen möglichst schnell von den Hilfen profitieren.“

Das neue Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz war am 11. Juli 2018 vom Landtag verabschiedet worden. Der Hilfeteil trat am 1. August in Kraft. Die Ministerin ergänzte:

„Das bedeutet einen großen Fortschritt für Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Wir stärken die Hilfen für Menschen in akuten psychischen Notlagen. Wir haben ein Maßnahmenbündel geschnürt, mit dem die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung in Bayern nachhaltig verbessert wird. Zugleich treiben wir die Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen voran.“

Huml betonte:

„Kernelement ist die Schaffung eines bayernweiten Krisendienstes für Menschen in psychischen Notlagen. Dabei handelt es sich um ein niedrigschwelliges psychosoziales Hilfeangebot, das es so bislang in keinem anderen Flächenland in Deutschland gibt.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 6 v. 09.01.2019

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