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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Bayerischer Städtetag: „Guter Kompromiss“ – Gribl zum kommunalen Finanzausgleich 2019

10. Januar 2019 by Klaus Kohnen

Alle Kommunen profitieren vom Anstieg des Steueraufkommens / Erhöhte Gewerbesteuerumlage gibt den Kommunen Planungssicherheit

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, sagt zum Ergebnis der Verhandlungen der vier kommunalen Spitzenverbände mit dem Finanzminister, dem Innenminister, dem Wirtschaftsminister und dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtags:

„Die Verhandlungen über den kommunalen Finanzausgleich 2019 erzielten einen guten Kompromiss, mit dem alle Seiten leben können. Mit dem Anstieg des Steueraufkommens steigt der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund um 325 Millionen Euro. Somit steigen insbesondere die Schüsselzuweisungen für 2019, wovon vor allem finanzschwache Kommunen profitieren. Der Aufwuchs ergibt sich vor allem aus dem wachsenden Steueraufkommen mittels Umschichtungen aus dem allgemeinen Steuerverbund. Der Freistaat Bayern schießt noch zusätzlich 20 Millionen Euro ,frisches Geld‘ zu.“

Mit dem heutigen Verhandlungsergebnis zur erhöhten Gewerbesteuerumlage erhalten die Kommunen Planungssicherheit ab dem Jahr 2020.

Gribl: „Das ergibt, bezogen auf die Zahlen von 2017, ein enormes Entlastungsvolumen von grob geschätzt rund 800 Millionen Euro. Damit bekommen die Kommunen bessere Planungssicherheit bei der Aufstellung ihrer kommunalen Haushalte.“

Gribl unterstreicht, dass der kommunale Finanzausgleich keine freiwillige Leistung des Freistaats an die Kommunen ist, sondern ein notwendiger Mechanismus, um den Anteil der Kommunen am Steueraufkommen zu sichern:

„Die Kommunen haben einen Anspruch auf ihren Anteil aus den gemeinsamen Steuerquellen von Bund und Land, den sie über den kommunalen Finanzausgleich erhalten.“

Für die Kommunen sind folgende Punkte des Verhandlungsergebnisses besonders wichtig:

  • Die Schlüsselzuweisungen steigen um 6,6 Prozent (240 Millionen Euro) auf 3,9 Milliarden Euro.
  • Die ÖPNV-Zuweisungen steigen um 20 Millionen und die Mittel für den kommunalen Straßenbau werden um knapp 31 Millionen Euro verstärkt.

    Gribl: „Das hat einen positiven Effekt, insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen über eine Verbesserung der Verkehrskonzepte in Städten.“

  • Durch Umschichtungen aus dem allgemeinen Steuerverbund werden für die Straßenausbaupauschalen für das Jahr 2019 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Investitionszuweisungen für Schulen und Kindertageseinrichtungen steigen um 50 Millionen auf 550 Millionen Euro (+ 10 Prozent).
  • Die Finanzzuweisungen nach Art. 7 FAG für den übertragenen Wirkungskreis steigen um 15 Millionen Euro auf 483,5 Millionen Euro.
  • Darüber hinaus steigen die Pro-Kopf-Beträge nach Art. 9 FAG für den Bereich der Gesundheitsämter und Lebensmittelüberwachung um 5 Millionen Euro.

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 10.01.2019

Redaktioneller Hinweis

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