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StMAS: Hartz IV – Arbeitsministerin Schreyer: „Prinzip ‚Fördern und Fordern‘ hat sich bewährt und muss erhalten bleiben – allerdings moderate Änderungen durchaus vorstellbar“

Bayerns Arbeitsministerin Kerstin Schreyer zur aktuellen Diskussion über die Reform des SGB II (Hartz IV): „Hartz IV ist und war ein wichtiger Baustein für die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt. Das belegen die Daten: Die Arbeitslosenquote 2018 lag in Bayern bei 2,9 Prozent. 2005 betrug sie noch 7,8 Prozent. Wenn wir diesen Erfolg sichern wollen, dürfen wir die Prinzipien, die hinter Hartz IV stehen, nicht einfach über Bord werfen. Deshalb wollen wir das ‚Fördern und Fordern‘ beibehalten und auch am Grundsatz der Sanktionen festhalten. Schließlich müssen auch Beschäftigte mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ihre Pflichten verletzen.“

Die Ministerin weiter:

„Seit der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 hat sich der Arbeitsmarkt verändert und weiterentwickelt. Auch im Bereich des SGB II kann daher an einigen Stellen noch nachgebessert werden – beispielsweise mit Blick auf die Entschlackung von Bürokratie, aber auch mit einer verbesserten, zielgerichteten Unterstützung der Betroffenen. Hier haben wir in Bayern mit unseren ganzheitlichen Maßnahmen zur Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bereits gute Erfahrungen gemacht.“

In Bayern lebten im Dezember 2018 219.302 Haushalte von Hartz IV. Das sind 84.175 weniger Haushalte als im Jahr 2005 und der geringste Wert seit Einführung von Hartz IV. Der Freistaat Bayern unterstützt die Betroffenen mit vielfältigen Maßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Programme „CURA – Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ und „LASSE – Langzeitarbeitslose Schwerbehinderte Schnell Eingliedern“ oder Projekte, wie „CHAnce nutzen! Praxis und Coaching“.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 5 v. 10.01.2019

Redaktioneller Hinweis

Vgl. die bevorstehende Verhandlung vor dem BVerfG zu „Sanktionen im SGB II“.