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Bayerischer Städtetag: Diskussion um Erschließungsbeiträge – Buckenhofer: „Kommunen vollziehen bestehendes Recht“

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Zur aktuellen Diskussion in einzelnen bayerischen Städten und Gemeinden über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für sogenannte Altstraßen erklärt der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer: „Bei Debatten um die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen für Altstraßen steht sehr schnell der Vorwurf im Raum, eine Kommune würde ,abkassieren‘. Dieser Vorwurf ist falsch. Die betroffenen Kommunen vollziehen bestehendes Recht.“

Mit dem Begriff Altstraßen werden Erschließungsstraßen bezeichnet, deren Beginn der erstmaligen technischen Herstellung zum 1.4.2021 mindestens 25 Jahre zurückliegen wird.

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 23.01.2019