Gesetzgebung

BMEL: Bundesregierung legt EU-Kommission Maßnahmenkatalog zur Änderung der Düngeverordnung vor – Klöckner: „Schutz des Grundwassers geht uns alle an“

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat einen mit dem Bundesumweltministerium abgestimmten Maßnahmenkatalog entwickelt, mit dem die Nitratwerte im deutschen Grundwasser gesenkt werden sollen.

Julia Klöckner:

„Der Schutz unseres Grundwassers geht uns alle an. Auch die Landwirtschaft leistet ihren Beitrag dazu. Bereits mit der Änderung der Düngeverordnung im Jahr 2017 mussten Landwirte enorme Anstrengungen und Umstellungen im landwirtschaftlichen Alltag leisten, verbunden mit massiven Einschränkungen. Vieles davon hat die Europäische Kommission im Gespräch mit meinem Ministerium ausdrücklich anerkannt.

Noch besser müssen und wollen wir werden bei dem Vergleich der Zu- und Abfuhr von Stickstoff auf landwirtschaftlichen Flächen und bei der Regelung in den mit Nitrat besonders belasteten Gebieten. Wir haben der EU-Kommission eine Aufzeichnungspflicht über die aufgebrachten Düngermengen vorgeschlagen, um damit die Einhaltung des ermittelten Düngebedarfs der landwirtschaftlichen Kulturen besser zu kontrollieren. Wir schlagen damit Maßnahmen vor, mit denen wir unser Grundwasser noch besser schützen.

Ich weiß um die damit verbundenen Erschwernisse für unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Auch Dänemark, Frankreich und die Niederlande unterliegen den strengen Auflagen der Europäischen Kommission und stehen vor vergleichbaren Herausforderungen wie Deutschland. Wir werden unsere Landwirte bei der Umsetzung begleiten und unterstützen.“

Hintergrund

Mitte Oktober 2013 hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie eingeleitet und im Juli 2014 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Deutschland hatte im September 2014 fristgerecht zu den Kritikpunkten der Europäischen Kommission Stellung genommen. Im April 2016 hat die EU-Kommission beschlossen, Klage beim Europäischen Gerichtshof einzureichen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-543/16) stammt vom 21. Juni 2018. Die Klage bezog sich auf die alte, nicht auf die in 2017 überarbeitete Düngeverordnung.

Die Düngeverordnung aus 2017 hatte viele der kritisierten Punkte bereits aufgenommen. Jedoch ging die Novellierung aus 2017, die bereits deutliche Verschärfungen zahlreicher Vorschriften zum Gewässerschutz beinhaltet und damit deutliche Anpassungen bei den landwirtschaftlichen Betrieben einfordert, der Europäischen Kommission nicht in allen Punkten weit genug.

An Kritikpunkten übrig geblieben sind der Nährstoffvergleich mit dem – aus der Sicht der Europäischen Kommission – zu hohen zulässigen Kontrollwert von 60 kg Stickstoff pro Hektar und die zu geringe Stringenz der Maßnahmen in den mit Nitrat belasteten Gebieten.

Der Nährstoffvergleich und der zulässige Kontrollwert sollen daher gestrichen und durch eine Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung ersetzt werden. Der errechnete Düngebedarf darf mit den Düngungsmaßnahmen nicht überschritten werden.

Für die mit Nitrat belasteten Gebiete – für die so genannten roten Gebiete – wurden der Europäischen Kommission zusätzliche Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung.
  • Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 % abgesenkt.
  • Die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger muss zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar.
  • Wenn eine Sommerkultur, wie z.B. Mais oder Zuckerrüben, angebaut wird, die erst im Frühjahr ausgesät wird, muss im Herbst davor verpflichtend eine Zwischenfrucht angebaut werden, damit der Boden über Winter mit einer Pflanzendecke bedeckt ist.

Pressemitteilung des BMEL Nr. 32 v. 01.02.2019