Aktuelles

BayVerfGH: Tätigkeit des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2018

Beim BayVerfGH sind im vergangenen Jahr insgesamt 101 neue Verfahren eingegangen.

  • Die Mehrzahl der Verfahren (79) sind Verfassungsbeschwerden, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen behördliche und/oder gerichtliche Entscheidungen wenden, weil sie sich in ihren durch die Bayerische Verfassung gewährleisteten Rechten verletzt fühlen.
  • 16 neue Popularklagen richten sich gegen gesetzliche Vorschriften; betroffen sind sowohl Landesgesetze – wie z. B. das Polizeiaufgabengesetz, die Regelung zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität von Richterinnen und Richtern oder das Finanzausgleichsgesetz – als auch Rechtsverordnungen und kommunale Satzungen, zu denen Bebauungspläne zählen.
  • Im Zusammenhang mit der Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes sind auch drei Meinungsverschiedenheiten zwischen Oppositionsfraktionen im Bayerischen Landtag einerseits und der Landtagsmehrheit sowie der Bayerischen Staatsregierung andererseits neu anhängig geworden.
  • Ferner hat das Innenministerium dem Verfassungsgerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs zuzulassen ist.

Den Neueingängen stehen 98 im Jahr 2018 erledigte Verfahren gegenüber.

  • Erledigt wurden u. a. 73 Verfassungsbeschwerden, davon 15 durch Entscheidung der mit jeweils neun Verfassungsrichtern besetzten Spruchgruppe. Gegenstand der erledigten Verfassungsbeschwerdeverfahren waren überwiegend zivil- und verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse. Teilerfolg hatte eine Verfassungsbeschwerde, wobei die langfristige statistische Erfolgsquote bei 2,30% liegt und damit in etwa der Größenordnung für vergleichbare Verfahren beim BVerfG entspricht.
  • Der Verfassungsgerichtshof hat ferner über 16 Popularklagen entschieden, die u.a. die paritätische Berücksichtigung von Frauen bei der innerparteilichen Kandidatenaufstellung für Wahlen, die Wahlberechtigung von „Auslandsbayern“, glücksspielrechtliche Regelungen und die Verordnung der Stadt Passau über die Sperrung der Marienbrücke an Silvester Zwar war im letzten Jahr keine Popularklage erfolgreich, im langjährigen Durchschnitt beträgt die Erfolgsquote bei Popularklagen jedoch 10,36%.
  • Erfolglos geblieben ist ein Antrag wegen einer Meinungsverschiedenheit im Hinblick auf eine Regelung zur Abgeordnetenversorgung, nach der die Tätigkeiten als Mitglied des Landtags und als berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter für den Erwerb eines Mindestversorgungsanspruchs als Einheit behandelt werden.
  • Das Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs wurde nicht zugelassen.

Pressemitteilung des BayVerfGH v. 04.02.2019