Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Baulandsteuer gegen Grundstücksspekulanten kommt – Na endlich

Bayerns Städte und Gemeinden sind erfreut, dass die Finanzminister von Bund und Ländern beschlossen haben, eine Grundsteuer C (sog. „Baulandsteuer“) einzuführen. Damit kann der weitverbreiteten Spekulation auf brachliegende Grundstücke, deren späterer Verkauf höhere Gewinne verspricht, begegnet und dringend benötigtes Bauland mobilisiert werden. Bayerns Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stellen oft frustriert fest, dass vom Baurecht nicht Gebrauch gemacht wird.

„Vor dem Hintergrund steigenden Zuzugs nach Bayern und des immensen Bedarfs an zusätzlichem Wohnraum ist es unerträglich, dass zahlreiche bebaubare Grundstücke nur deswegen brachliegen, weil sich ihre Eigentümer durch einen späteren Verkauf höhere Gewinne versprechen“, sagte Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl heute in München.

Da sich das im Baurecht verankerte Baugebot in der Praxis als ineffizient und schwer durchsetzbar erwiesen hat, hat der Bayerische Gemeindetag bereits vor zwei Jahren gefordert, die in der alten Bundesrepublik Anfang der 60er Jahre bestehende Grundsteuer C, eine sog. „Baulandsteuer“, wiedereinzuführen.

„Es ist unverständlich, dass unsere Forderung immer wieder von Bund und Ländern verworfen wurde. Wir brauchen dringend Wohnungen für unsere Bevölkerung. Wer für brachliegendes, aber bebaubares Land Steuer zahlen muss, wird es sich gut überlegen, ob ein weiteres Zuwarten wirtschaftlich sinnvoll ist“, sagte Brandl.

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 3 v. 05.02.2019