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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Staatsregierung beschließt Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz (BayBrexitÜG) – Vorbereitungen sowohl auf geregelten als auch ungeregelten Austritt / Informationen für Betroffene

5. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Die Staatsregierung bedauert die Absicht Großbritanniens, aus der Europäischen Union auszutreten. Trotzdem müssen wegen des für 30. März 2019 angekündigten Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der EU Vorbereitungen sowohl für einen geregelten als auch für einen möglichen ungeregelten Brexit getroffen werden.

Wie der Bund hält auch die Staatsregierung an dem zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelten Austrittsabkommen fest und setzt darauf, dass ein ungeregeltes Ausscheiden Großbritanniens aus der EU vermieden werden kann. Zur Umsetzung der Vereinbarungen des Austrittsabkommens hat der Ministerrat deshalb heute den Entwurf eines Bayerischen Brexit-Übergangsgesetzes (BayBrexitÜG) beschlossen. Mit dem Gesetz soll sichergestellt werden, dass das Vereinigte Königreich für eine Übergangszeit im bayerischen Landesrecht weiterhin als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft behandelt wird. Im Falle einer Zustimmung des britischen Parlaments zum Austrittsabkommen würde das Gesetz so einen möglichst reibungslosen Vollzug des Austritts ermöglichen. Es wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung zugeleitet, kann – falls es nicht zur Annahme und Umsetzung des Austrittsabkommens durch Großbritannien kommt – jedoch auch wieder aufgehoben werden.

Wegen der bislang nicht erfolgten Zustimmung des britischen Parlaments zum Austrittsabkommen bereitet sich Bayern zugleich auch auf einen ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs vor. Ein solcher ungeregelter Brexit würde für Bayern einen erheblichen Einschnitt bedeuten. Zwar gibt es für diesen Fall keinen spezifischen Bedarf, Landesgesetze anzupassen. Ein ungeregelter Brexit würde jedoch auch in Bayern für die Verwaltungen in vielen Bereichen mit einem besonderen Umsetzungsbedarf einhergehen, insbesondere in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Wirtschaft, Landwirtschaft, innere Sicherheit, Forschung, Veterinärverwaltung und pharmazeutische Überwachung. Der Ministerrat hat heute deshalb alle Ressorts damit beauftragt, die fachspezifischen Vorbereitungen auf einen ungeregelten Brexit weiter voranzutreiben, um mögliche negative Auswirkungen – beispielsweise auf die Versorgung mit Arzneimitteln – zu vermeiden. Die Ministerien wurden außerdem beauftragt, im Falle möglicher Auswirkungen Informationen für die Betroffenen bereitzustellen. So erhalten beispielsweise Unternehmen Informationen zum Brexit über eine Mail-Hotline des Bayerischen Wirtschaftsministeriums (brexit-info@stmwi.bayern.de).

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 18 v. 05.02.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)

Redaktionelle Hinweise

  • Verbundene Meldungen nebst Stand des Verfahrens: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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