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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Automatisierte Kennzeichenerkennung in Bayern im Wesentlichen verfassungskonform – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zur Entscheidung des BVerfG

5. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Mit dem heutigen Urteil des BVerfG zur Automatisierten Kennzeichenerkennung (AKE) in Bayern sieht sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bestätigt, an diesem wichtigen Fahndungsmittel festzuhalten: „Unsere Automatisierte Kennzeichenerkennung an polizeilichen Kontrollstellen und im Rahmen der Schleierfahndung ist mit der Verfassung grundsätzlich vereinbar. Die Entscheidung des BVerfG betrifft nicht den Kern der eingeräumten Befugnisse, sondern nur einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung.“ Nach Herrmanns Worten zeigen die Fahndungserfolge, wie wichtig und unverzichtbar die AKE für mehr Sicherheit ist. Der Minister kündigte an, die Bundesverfassungsgerichtsentscheidung detailliert auszuwerten.

„Selbstverständlich werden wir unsere Automatisierte Kennzeichenerkennung bis Ende 2019 den Vorgaben des BVerfG anpassen“, betonte Herrmann.

Das betreffe etwa die Auswahl der Kontrollorte oder die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen für konkrete AKE-Kontrollen.

Wie der bayerische Innenminister erläuterte, konnte die Bayerische Polizei mit der AKE eine Vielzahl gestohlener Fahrzeuge feststellen und deren Verschiebung ins Ausland verhindern sowie erhebliche Mengen Rauschgift sicherstellen. Ferner wurden laut Herrmann Schleusungen aufgedeckt oder beispielsweise Diebesbanden dingfest gemacht und somit weitere Wohnungseinbruchdiebstähle durch diese Gruppierungen verhindert. Dank der AKE-Treffermeldungen konnten Polizisten auch Personen retten, die in Selbstmordabsicht unterwegs waren und beispielsweise eine junge Frau nach vorangegangener Entführung und Vergewaltigung aus den Fängen des Täters befreien. Dank der AKE ging der Polizei bei einer anderen Kontrolle ein durch Belgien zur Festnahme ausgeschriebener Fahrer ins Netz, der wegen Aktivitäten mit Terrorismusbezug gesucht wurde.

Die Bayerische Polizei verfügt über 22 stationäre AKE-Anlagen, die derzeit an 15 Standorten betrieben werden und 39 Fahrspuren überwachen. Darüber hinaus stehen sechs Anlagen für den mobilen Einsatz zur Verfügung. Eingesetzt werden die Anlagen derzeit insbesondere auf Routen des internationalen Verkehrs, die auch von grenzüberschreitend agierenden Straftätern intensiv genutzt werden. Durchschnittlich passieren rund 8,5 Millionen Fahrzeuge pro Monat die AKE-Anlagen der Bayerischen Polizei. Noch vor Ort wird die weit überwiegende Zahl der ausgelesenen Kennzeichen in den AKE-Anlagen vollautomatisch ausgesondert und sofort unwiederbringlich gelöscht. Nach einer näheren Überprüfung in den Einsatzzentralen der Bayerischen Polizei resultieren jährlich rund 10.000 polizeiliche Folgemaßnahmen, bei denen die betreffenden Fahrzeuge in der Regel verfolgt und angehalten werden. Alle Kennzeichen, die nicht zu polizeilichen Folgemaßnahmen führen, werden unverzüglich und unwiederbringlich gelöscht – weit mehr als 99 Prozent bereits vollautomatisiert in den AKE-Anlagen beziehungsweise nach der visuellen Überprüfung in der Einsatzzentrale.

Pressemitteilung des StMI Nr. 31 v. 05.02.2019

Redaktionelle Hinweise

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  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

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