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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMD: Bayern startet Digitallabors für Pilotlandkreise – Wichtigste Verwaltungsleistungen schon bis 2020 digital

7. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns klares Ziel ist es, Behördengänge so bequem und einfach wie möglich zu machen. Die digitale Verwaltung ist die schnelle und einfache Brücke von der Behörde zum Bürger. Der Freistaat Bayern will schon bis Ende 2020 die wichtigsten Services online anbieten und damit schneller als vom Bundesgesetz gefordert. Digitalministerin Judith Gerlach betonte heute in München:

„Statt langer Warteschlangen und Papierkrieg sollen die Menschen per Mausklick bequem von zu Hause Wohngeld beantragen oder ihr KFZ anmelden können. Die Verwaltung kann hier dank der Digitalisierung so einfach sein. Daher starten wir heute unser ‚Digitallabor‘. Wir wollen die digitale Verwaltung hier neu denken und konsequent bei den Nutzern ansetzen: Ausgewählte Landkreise werden gemeinsam mit Entwicklern und den späteren Nutzern, den Bürgern und Unternehmen, Lösungen entwickeln. Davon werden alle Landkreise profitieren. Wir erreichen eine deutliche Beschleunigung bei der Entwicklung und Einführung der neuen digitalen Dienste. So können die wichtigsten Verwaltungsleistungen schon 2020 bayernweit digital genutzt werden.“

Das Digitallabor ist ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Innovationsring des Bayerischen Landkreistages. Die teilnehmenden Landkreise sind Aschaffenburg (Unterfranken), Bad Tölz-Wolfratshausen (Oberbayern), Cham (Oberpfalz), Fürth (Mittelfranken), Kulmbach (Oberfranken), Neu-Ulm (Schwaben), Passau (Niederbayern).

„Wir stellen den Landkreisen zudem einen ‚digitalen Werkzeugkasten‘ zur Verfügung. Damit können sie die bisherigen Anträge und Formulare in Webformulare umwandeln. Und das einheitlich, schnell, effizient und bürgerfreundlich. Die Kommunen sind unser Gesicht zum Bürger.“

Die konkreten Leistungen bzw. Anträge/Verfahren werden gemeinsam mit den Pilotlandkreisen ausgewählt aus den Bereichen Gaststätten- und Gewerberecht, Umwelt- und Naturschutz, Gesundheits- und Veterinärwesen, Jagd- und Fischereiwesen, sowie Straßenverkehrswesen.

Laut dem Onlinezugangsgesetz müssen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital über Verwaltungsportale verfügbar sein. Arbeitsgrundlage bildet der sog. OZG-Umsetzungskatalog. Dieser beinhaltet insgesamt über 5.000 einzelne Verwaltungsleistungen. Zentrales Instrument für die OZG-Umsetzung in Bayern ist das BayernPortal.

Pressemitteilung des StMD v. 07.02.2019

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