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BMI: Der Bundesinnenminister hat heute die Vereinigungen „Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH“ sowie die „MIR Multimedia GmbH“ verboten

Das Verbot gegen die beiden Vereinigungen stützt sich auf § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 17, 18 S. 1 des Vereinsgesetzes. Es wird seit den frühen Morgenstunden in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen vollzogen. Die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH und die MIR Multimedia GmbH werden danach als Teilorganisationen der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst.

Das Verbot reiht sich in die regelmäßigen staatlichen Maßnahmen zur wirksamen Bekämpfung der als Terrororganisation vom Bundesgerichtshof eingestuften PKK ein.

„Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Nach einer vorangegangenen Durchsuchung der Geschäftsräume hat sich der Verdacht bestätigt, dass der Geschäftsbetrieb beider Vereinigungen allein der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts der PKK dient. Unter dem Tarnmantel als Verlagsbetriebe kommen sämtliche betriebswirtschaftlichen Aktivitäten ausschließlich der PKK zugute. Mit ihrem wirtschaftlichen Ertrag werden die Aktionsmöglichkeiten der Terrororganisation in Deutschland und Europa nachhaltig gestärkt. Damit werden die Wirkungen des PKK-Verbots systematisch ausgehöhlt.

Die PKK ist in Deutschland mit ca. 14.500 Anhängern mit Abstand die mitgliederstärkste extremistische Ausländerorganisation. Sie nutzt Deutschland als Raum des Rückzugs, der Refinanzierung und Rekrutierung.

Dagegen wird durch die deutschen Sicherheitsbehörden immer wieder mit großem personellem und sachlichem Aufwand vorgegangen. Seit 2004 haben die Strafverfolgungsbehörden der Länder in einer sehr hohen vierstelligen Zahl strafrechtliche Ermittlungsverfahren mit PKK-Bezug eingeleitet.

Der Generalbundesanwalt (GBA) hat bislang 180 Ermittlungsverfahren mit diesem Bezug geführt. Seit 1992 sind auf Anklage des GBA durch die Oberlandesgerichte gegen Funktionsträger der PKK in Deutschland über 70 Urteile ergangen, mit denen mehr als 90 Angeklagte verurteilt wurden.

Darüber hinaus haben die Verbotsbehörden des Bundes und der Länder seit 1993 die PKK selbst und weitere 52 ihr zuzurechnende Organisationen verboten. Das BMI hat zuletzt 2008 den PKK-Fernsehsender Roj-TV mit einem Betätigungsverbot für Deutschland belegt.

Pressemitteilung des BMI v. 12.02.2019