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StMAS: Ausbau der Kinderbetreuung in Bayern – Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den Bau von Kitaplätzen

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Eine gute Nachricht für Bayerns Kommunen: Damit es beim Bau von Kitaplätzen nicht zu Verzögerungen kommt, ermöglicht der Freistaat mit sogenannten Unbedenklichkeitsbescheinigungen den Anspruch auf Sonderförderung. Hintergrund: Der Freistaat Bayern hat Bundesmittel zur Schaffung neuer Kitaplätze deutlich zügiger als vom Bund geplant vollständig an die Kommunen weitergegeben. Jetzt soll der Fördertopf mit Landesmitteln aufgefüllt werden.

Im Koalitionsvertrag sind als Ausbauziel 42.000 Plätze bis 2023 vorgesehen.

„Damit nun der wichtige Ausbau der Kitaplätze nicht ins Stocken gerät, hat die Staatsregierung heute entschieden, ab sofort auf Antrag sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Dafür sind im Doppelhaushalt 2019/20 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro vorgesehen“, erklärt Sozialministerin Kerstin Schreyer.

Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass mit dem Bau der Kitaplätze begonnen werden kann, ohne dass die Gemeinde ihren Anspruch auf die Sonderförderung verliert.

„Damit haben Gemeinden, Kita-Träger und Eltern jetzt schon Planungssicherheit und müssen nicht erst die Verabschiedung des Haushalts im Frühjahr abwarten“, so Schreyer.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 64 v. 12.02.2019