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StMGP: Bundesregierung soll betriebliche Altersvorsorge stärken – Bayerns Gesundheitsministerin bringt am 15. Februar Bundesratsinitiative ein

12. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml setzt sich für eine Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern bei den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Die Ministerin wird am kommenden Freitag (15.2.) im Bundesrat in Berlin eine entsprechende Initiative Bayerns einbringen. Huml betonte am Dienstag in München: „Unser Ziel ist es, den Lebensstandard der Menschen im Alter zu halten und sie vor Altersarmut zu schützen.“

Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner müssen seit 2004 neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberanteil des Krankenkassenbeitrags zahlen. Dies wird von den Betroffenen als ungerechtfertigte „Doppelverbeitragung“ empfunden. Mit der Regelung sollte der damals finanziell angeschlagenen gesetzlichen Krankenversicherung geholfen werden.

Huml unterstrich:

„Angesichts der demografischen Entwicklung und der aktuell guten finanziellen Situation der Krankenkassen ist die derzeitige Regelung nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll die Bundesregierung auf Antrag Bayerns prüfen, wie die sogenannte Doppelverbeitragung von Betriebsrenten beendet oder zumindest reduziert werden kann.“

Huml erläuterte:

„Zur Entlastung könnten die Krankenversicherungsbeiträge halbiert werden. Eine weitere Option wäre die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag. Klar ist für mich: Die Krankenversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten müssen neu ausgestaltet werden.“

Bisher gilt eine Freigrenze von 152,25 Euro monatlich. Bei Überschreiten der Grenze sind die Versorgungsbezüge voll beitragspflichtig. Die Ministerin erläuterte:

„Allein schon die Einführung eines Freibetrags würde zu einer Entlastung der Beitragszahler führen. Denn dann würden nur die Einnahmen über dem Freibetrag zur Beitragsbemessung herangezogen.“

Jedoch muss auch die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn schon angedachte Halbierung der Krankenkassenbeiträge auf Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge im Zuge einer Reform geprüft werden. Diese weitgehendere Lösung würde aber für die gesetzlichen Krankenkassen Einnahmeausfälle in Höhe von rund drei Milliarden Euro jährlich bedeuten.

Huml betonte:

„Es handelt sich hier um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe der sozialen Sicherung im Alter, die nicht allein zu Lasten der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung geschehen darf. Deshalb fordere ich  eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds. Der Bund darf hier keine Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten betreiben.“

Pressemitteilung des StMGP Nr. 20 v. 12.02.2019

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Kategorie: Bund (Positionen des Freistaats), Gesetzgebung, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen

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