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StMUV: Tiertransporte ins Ausland – Runder Tisch soll Lösung bringen

13. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Das Umweltministerium lädt alle Beteiligten zu einem Runden Tisch ein, um über Fragen rund um das Thema Tiertransporte in Drittstaaten zu diskutieren. Das teilte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München mit:

„Tierschutz ist ein hohes Gut. Wir wollen mit allen Beteiligten diskutieren. Wir tragen gemeinsam Verantwortung gegenüber den Tieren. Alle Beteiligten müssen diese Verantwortung ernst nehmen. Ich setze auf eine Lösung im Konsens, bei der die Interessen der Tiere berücksichtigt werden. Erfolgreicher Tierschutz gelingt nur mit einer klaren Linie und zusammen mit Tierhaltern und Transporteuren.“

Der Runde Tisch wird am 19. Februar im Umweltministerium stattfinden. Eingeladen sind unter anderem der Bayerische Landkreistag und der Bayerische Städtetag, der Landesverband bayerischer Rinderzüchter, der Bayerische Vieh- und Fleischhandelsverband, der BBV, der Tierschutzbund und der Landesverband der beamteten Tierärzte Bayerns.

Bei diesem Termin wird auch der Rechtsrahmen von Tiertransporten in Drittstaaten diskutiert. Dazu läuft derzeit im Ministerium eine juristische Bewertung.

„Wir brauchen eine verbindliche Klärung der Rechtslage. Nur so können die zuständigen Behörden den Tierschutz konsequent vollziehen. Ich habe großes Verständnis für die kritische Haltung in den Behörden vor Ort. Beim Umgang mit Drittstaaten ist aber auch der Bund gefordert“, so Glauber.

Im Rahmen der Prüfung wird insbesondere zu klären sein, inwiefern sich Mitarbeiter in den zuständigen Behörden der Möglichkeit strafrechtlicher Ermittlungen aussetzen, wenn sie den Transport von Tieren in Drittstaaten genehmigen, in denen mit einer nach deutschem Recht nicht tierschutzkonformen Schlachtung zu rechnen ist. Zur klaren Abgrenzung solcher Staaten hat das Umweltministerium sich bereits mit der Bitte um eine verbindliche Einschätzung der jeweiligen Schlachtbedingungen an den Bund gewandt.

Die Genehmigung von Tiertransporten ist stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen.

Pressemitteilung des StMUV Nr. 15 v. 13.02.2019

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