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Bayerischer Städtetag: Kommunen brauchen Klarheit bei der Erhebung von Beiträgen

14. Februar 2019 by Klaus Kohnen

Die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und um die Ausschlussfrist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für Altanlagen reißen nicht ab. Für Irritationen sorgen insbesondere Äußerungen von einzelnen Abgeordneten des Bayerischen Landtags, wonach die Erhebung von Beiträgen im freien Ermessen von Gemeinden stehen würde. Vielfach lassen Äußerungen den Verdacht entstehen, dass Kommunen die Grundstückseigentümer grundlos und teilweise willkürlich „abkassieren“ würden. Und es werden Erwartungen von Anliegern geweckt, dass sie überhaupt nicht mehr zu Beiträgen herangezogen werden. Allerdings können solche hohen Erwartungen wegen der enormen Kosten weder von einer Kommune, noch vom Freistaat erfüllt werden.

Die Landespolitik darf nicht Erwartungen wecken, die andere auf kommunaler Ebene erfüllen sollen, meint der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl:

„Es ist einfach, den Menschen etwas zu versprechen, wenn man es nicht selbst halten muss. Schließlich tragen nicht einzelne Abgeordnete die Verantwortung in den Rathäusern, sondern Bürgermeister, Gemeinderäte und die Verwaltung einer Kommune. Sie sind gesetzlich zur Erhebung von Beiträgen verpflichtet.“

Zur Rechtslage bei der Abrechnung von Beiträgen zur Ersterschließung von Altanlagen erwarten Bürgermeister und Kämmerer eine Klarstellung durch die Staatsregierung.

Gribl: „Äußerungen von Landespolitikern über eine vermeintliche Freiwilligkeit der Erhebung von Erschließungsbeiträgen widersprechen den Vorgaben des Erschließungsbeitragsrechts und des Haushaltsrechts, wonach regelmäßig eine Verpflichtung besteht, diese Beiträge zu erheben. Städte und Gemeinden können nicht ohne Weiteres auf mögliche Einnahmen verzichten. Eng verknüpft mit dieser Frage sind haftungs- und strafrechtliche Risiken, falls Beiträge nicht erhoben werden. Diese Fragen dürfen nicht auf dem Rücken der Bürgermeister ausgetragen werden. Wenn Landtag und Staatsregierung den Wunsch haben, dass die Kommunen auf die Erhebung von Beiträgen für Altanlagen verzichten sollen, muss das Kommunalabgabengesetz entsprechend geändert und ein vollständiger Ausgleich der entstehenden Einnahmeausfälle durch den Freistaat Bayern gewährleistet werden.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 14.02.2019

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