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StK: Ministerrat bekräftigt den Aktionsplan zur Bekämpfung von Terrorismus, Salafismus und Extremismus

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Erfolgreiche Arbeit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus soll personell ausgebaut werden / Forderung an den Bund, Strafbarkeitslücken wie im Bereich Sympathiewerbung konsequent zu schließen

Der Ministerrat hat heute den Aktionsplan des Justizministeriums zur Bekämpfung von Extremismus, Salafismus und Terrorismus bekräftigt. Die bayerische Justiz ist in den letzten Jahren entschlossen und erfolgreich gegen Salafisten, Terroristen und Extremisten aller Art vorgegangen. Damit der Rechtsstaat bei den zentralen sicherheitspolitischen Themen stark bleibt, fordert der Ministerrat vom Bund, erforderliche Anpassungen im Strafrecht vorzunehmen, um Strafbarkeitslücken u.a. im Bereich der Sympathiewerbung zu schließen.

Bayern hat mit der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München bereits ein bayernweites Kompetenzzentrum geschaffen. Die erfolgreiche Arbeit der ZET soll nun weiter ausgebaut werden, damit diese auch bei steigenden Fallzahlen ihre Aufgaben weiterhin effektiv erfüllen kann. Im Kampf gegen Delikte mit antisemitischem Bezug hat die bayerische Justiz im letzten Jahr bei allen drei Generalstaatsanwaltschaften Antisemitismusbeauftragte installiert. Auch im bayerischen Justizvollzug werden die Extremismusbekämpfung und Radikalisierungsprävention mit bewährten Programmen wie dem bayerischen Vorreiter-Projekt „Re-Start – Freiheit beginnt im Kopf“ sowie mit neuen Maßnahmen wie der „Task Force Extremismus“ weiter vorangetrieben.

Gleichzeitig appelliert die Staatsregierung auch an den Bundesgesetzgeber, Lücken im Strafrecht, etwa bei der Volksverhetzung aus dem Ausland, der Unterstützung terroristischer Vereinigungen und bei der Sympathiewerbung zu schließen. Besonders das nach derzeitiger Rechtslage straflose Werben auf bayerischen Straßen und Plätzen für Ziele terroristischer Gruppen ist aus Sicht der Staatsregierung nicht akzeptabel.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 32 v. 19.02.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)