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StK: Ministerrat bekräftigt Forderung an den Bund, die weitere Beschleunigung von Strafgerichtsverfahren und den Ausbau von Ermittlungsmaßnahmen wie vereinbart zügig umzusetzen

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Effektivere und praxistaugliche Ausgestaltung des Strafverfahrens erfordert weitergehende StPO-Reform / technischer Fortschritt, wie erweiterte DNA-Analyse und umfangreichere Speicherung von Telekommunikationsdaten, für Aufklärung von Straftaten unerlässlich

Der Ministerrat bekräftigte seine Forderung, die im Koalitionsvertrag Bund vereinbarten Maßnahmen zur Beschleunigung von Strafverfahren und zur Verbesserung der Ermittlungsmöglichkeiten („Pakt für den Rechtsstaat“) auf Bundesebene zügig und dringend voranzubringen. Bayern hat bereits zahlreiche Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die zum großen Teil in den Koalitionsvertrag auf Bundesebene Eingang gefunden haben, teilweise aber auch darüber hinausgehen und insgesamt noch der Umsetzung bedürfen.

Die Strafprozessordnung muss aus Sicht der Staatsregierung in folgenden Punkten weitgehend reformiert werden: Zentrale Forderung Bayerns zur Beschleunigung des Strafprozesses ist ein Dreiklang aus erleichterter Ablehnung von missbräuchlichen Befangenheits- und Beweisanträgen, die Vorabentscheidung über Besetzungsrügen sowie der Bündelung der Nebenklagevertretung. Das Problem der massiven Verzögerung oder gar Blockade von Strafgerichtsverfahren muss gelöst werden, um die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege dauerhaft, auch in Umfangsverfahren (Stichwort: NSU-Prozess), zu gewährleisten.

Aber auch bei den Ermittlungsinstrumenten sind aus bayerischer Sicht erhebliche Verbesserungen möglich und nötig. Ermittler müssen in die Lage versetzt werden, den technischen Fortschritt noch umfassender nutzen zu dürfen, um Straftaten in der digitalen ebenso wie in der analogen Welt aufklären zu können. Bayern fordert deswegen seit langem vom Bundesgesetzgeber unter anderem eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Fälle des Wohnungseinbruchsdiebstahls. Ferner sollen DNA-Spuren auch auf Haar-, Haut- und Augenfarbe sowie das Alter des Spurenverursachers und die biogeographische Herkunft hin untersucht werden dürfen (sog. erweiterte DNA-Analyse). Auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten (sog. Verkehrsdaten) ist aus bayerischer Sicht für zeitgemäße Ermittlungen nicht nur bei Cybercrime unerlässlich und muss wieder möglich gemacht werden. In einer Zeit, in der Telekommunikation und das Internet auch für Straftäter eine entscheidende Rolle spielen, ist eine effektive Strafverfolgung ohne die Möglichkeit des Zugriffs auf Verkehrsdaten und ihre Auswertung nicht möglich. Bayern wird sich hierfür daher auch auf EU-Ebene einsetzen. Die Speicherung von Verkehrsdaten soll dabei auch auf E-Mail- und Messenger-Dienste wie WhatsApp ausgeweitet werden.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 32 v. 19.02.2019 (Bericht aus der Kabinettssitzung)