Gesetzgebung

StMELF: Kaniber für Steuerentlastung geschädigter Waldbesitzer – Bundesrat folgt bayerischer Initiative

Waldbesitzer, die durch Borkenkäferbefall, Stürme oder Trockenheit geschädigt sind, sollen der bayerischen Forstministerin Michaela Kaniber zufolge steuerlich entlastet werden. Im Bundesrat hat die Initiative der bayerischen Ministerin nun eine weitere Hürde genommen. Die anderen Bundesländer folgten dem bayerischen Vorschlag in der jüngsten Sitzung und forderten den Bund auf, den Steuersatz für Kalamitätsholz weiter abzusenken.

„Angesichts der massiven Schäden durch Wetterextreme und Schädlingsbefall können wir die Waldbesitzer nicht alleine lassen, die hohen Kosten für die Wiederaufforstung sind für sie kaum zu bewältigen“, erläuterte Kaniber den Vorstoß.

Nun sei der Bund am Zug, den Waldbesitzern die nötige Hilfe zu geben.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, über die bestehenden steuerlichen Möglichkeiten hinaus auch den Paragrafen 34b Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes zu aktivieren. Damit sollen Waldbesitzer Erträge aus außerordentlichen Holznutzungen – wie beispielsweise durch Sturm oder Käferbefall – mit einem deutlich reduzierten Satz steuerlich geltend machen können. Auch Kleinwaldbesitzer sollen auf Initiative Kanibers mit einer Erhöhung der sogenannten Betriebskostenpauschale entlastet werden. Angesichts der gewaltigen Herausforderungen durch Umwelteinflüsse hatte die bayerische Forstministerin – unterstützt durch Finanzminister Albert Füracker und die Länderkollegen – im vergangenen November den Antrag im Agrarausschuss des Bundesrats eingebracht.

Pressemitteilung des StMELF v. 19.02.2019

Redaktioneller Hinweis

Vgl. TOP 12 der 974. Bundesratssitzung v. 15.02.2019.