Gesetzgebung

Bayerischer Gemeindetag: Straßenerschließungsbeiträge für Altfälle – Geplante Neuregelung zum vollständigen Erlass setzt Kommunalpolitiker massiv unter Druck

Die heute von Freien Wählern und CSU im Bayerischen Landtag vorgestellte geplante Neuregelung, wonach Gemeinden im Zeitraum von 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 entstandene bzw. entstehende Straßenersterschließungsbeiträge nach eigenem Ermessen teilweise oder in vollem Umfang erlassen dürfen, stößt beim Bayerischen Gemeindetag auf klare Ablehnung.

Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl:

„Damit gibt die Politik den Gemeinden und Städten Steine statt Brot. Offensichtlich getrieben von Ängsten vor der anstehenden Kommunalwahl planen Freie Wähler und CSU eine politische Pirouette, um sich bei den Wählerinnen und Wählern Liebkind zu machen.“

Gemeinden und Städte, die vor 25 Jahren begonnene Straßen im Gemeindegebiet vor kurzem oder aktuell erstmalig endgültig fertigstellen, sollen nun auf die finanzielle Beteiligung der Anlieger verzichten können. In der Praxis bedeutet dies nichts anderes als einen Verzicht auf das Ausschöpfen einer gesetzlichen Einnahmequelle. Gerade Gemeinden, die aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage zusätzliche finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten, können es sich nicht leisten, diese Beiträge zu erlassen und die Maßnahme in vollem Umfang aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Brandl wies darauf hin, dass sich der Freistaat offenbar elegant aus der Affäre ziehen will, indem er den Erlass dieser Beiträge in das Ermessen der Gemeinden stellt. Auf diese Weise ist er nicht verpflichtet, entstandene Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Brandl: „Das ist eine ganz fiese Tour von Freien Wählern und CSU, die den Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker in den Rücken fallen, die geltendes Recht um- und durchsetzen wollen. Sie bekommen nun den schwarzen Peter zugeschoben und müssen sich vor ihren Bürgerinnen und Bürgern verantworten, wenn sie die Entscheidung Pro oder Contra Beitragserhebung treffen.“

Pressemitteilung des Bayerischen Gemeindetags Nr. 5 v. 27.02.2019

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