Gesetzgebung

Bayerischer Städtetag: Erhebung von Beiträgen „Schwarzes-Peter-Spiel zu Lasten der Kommunen“ – Buckenhofer zur Pressekonferenz von CSU und Freien Wählern

In der Pressekonferenz vom 27.02.2019 haben die Landtagsfraktionen der CSU und der Freien Wähler angekündigt, durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die von Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG erfassten Altanlagen in das Ermessen der Kommunen zu stellen. Der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer:

„Der gestrige Auftritt von Abgeordneten der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern ist ein durchsichtiger Versuch, vermeintliche Wohltaten zu verkünden. Die Finanzierung dieser Wohltaten wird allerdings den Kommunen zugeschoben. Damit kommen zwar einzelne Grundstücksbesitzer in den Genuss günstiger Straßen – zahlen muss dafür die Allgemeinheit aller Steuerzahler. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bayerischen Städtetags sind empört über dieses Vorgehen. Mit dem Gesetzentwurf zu Erschließungsbeiträgen bekommen Bürgermeister, Stadträte und Gemeinderäte nun den Schwarzen Peter zugeschoben.“

Buckenhofer: „Wenn die Vertreter der beiden Fraktionen in ihrer gestrigen Pressekonferenz behaupten, die Kommunen hätten selbst für Unsicherheit gesorgt, geht dies an der Sache völlig vorbei. Verursacht wurde diese nun beklagte Verunsicherung von der Landespolitik selbst, die in den letzten Jahren Erwartungen von Bürgern auf Kostenfreiheit im Straßenbau geweckt hat, ohne aber einen Weg für eine tragfähige Finanzierung zu weisen. Dieses Schwarze-Peter-Spiel empfinden Kommunalpolitiker, die in der täglichen Verantwortung stehen, als kommunalfeindliche Brüskierung. Die Äußerungen auf der gestrigen Pressekonferenz weist der Bayerische Städtetag aufs Schärfste zurück.“

Die bisherige Rechtslage, wonach Kommunen verpflichtet sind, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und Erschließungsbeiträge für sog. Altanlagen zu verlangen, wurde durch die Koalitionsabgeordneten seit der Landtagswahl immer wieder in Frage gestellt. Daher hat sich der Bayerische Städtetag wiederholt an Innenminister Herrmann gewandt und hat um Klarstellung der Rechtslage gebeten. Statt einer Antwort wurden die Kommunen nun mit einem Vorstoß zu einer Gesetzesänderung überrascht.

Buckenhofer: „Diese Art der Freibier-Politik ist ärgerlich: Wer etwas verspricht, muss auch bezahlen. Die Freien Wähler und die CSU versprechen Freibier, aber überlassen die Rechnung den Rathäusern – und damit allen Steuerzahlern.“

Dass die Vertreter der beiden Fraktionen in ihrer Pressekonferenz an der Sache vorbei behauptet haben, die Kommunen würden nun vom Staat Klarstellung und Geld bekommen, ist unbefriedigend und kommunalfeindlich. Die in Rede stehenden Straßen wurden von den Kommunen gerade nicht absichtlich 25 Jahre liegen gelassen, sondern es entsprach in vielen Fällen dem Wunsch der Bürger, diese Straßen nicht erstmalig herzustellen, oder den Kommunen wurde der notwendige Grunderwerb verweigert, um eine Beitragspflicht gar nicht erst entstehen zu lassen.

Buckenhofer: „Dass Landtagsabgeordnete jetzt den Eindruck herbeireden, die Bürgermeister, die das geltende Gesetz ordnungsgemäß vollziehen, würden unnötigerweise die Bürger zur Kasse bitten, stößt die Kommunalpolitiker vor den Kopf. Dass der Abgeordnete Pohl rechtmäßige Beitragsbescheide als bürgerunfreundlich bezeichnet und den Kommunalpolitikern vorwirft, sich hinter dem Gesetz zu verstecken, ist ein Affront, der völlig inakzeptabel ist. Darüber hinaus wird damit auch Unruhe in die Bürgerschaft hineingetragen, die weitere Politikverdrossenheit schürt. Ordentliche Beitragszahler werden verärgert, wenn nun die Nachbarn plötzlich nichts mehr bezahlen müssen.“

Die Entscheidung des BVerfG vom 5. März 2013 bezog sich nicht auf die Regelung für Altanlagen. Die von den kommunalen Spitzenverbänden angeregte Aufhebung der Ausschlussfrist für Altanlagen wäre ohne weiteres möglich gewesen, die Kommunen wären dann in der Lage gewesen, Straßen nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht herzustellen, wo dies sinnvoll ist. Der Druck zur Beitragserhebung wäre gleichfalls entfallen. Dies war bereits im vergangenen Jahr eine Forderung des Bayerischen Städtetags.

Buckenhofer: „Wenn der Landtag den Kommunen Möglichkeiten zur Beitragserhebung verschließt, muss er für eine finanzielle Kompensation sorgen. Angesichts der aktuellen Entwicklung bleibt von einer Entscheidung im Ermessen der Kommunen nur noch eine leere rechtliche Hülse. Die Erwartungen von Grundstückseigentümern wurden bereits so stark befeuert, dass nur noch schwer eine Entscheidung zur Abrechnung von Altanlagen getroffen werden könnte.“

Pressemitteilung des Bayerischen Städtetags v. 28.02.2019

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