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StMJ: Bayerns Justizminister Eisenreich fordert eine Kronzeugenregelung im Doping-Strafrecht

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Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich sieht beim Doping im Spitzensport rechtspolitischen Handlungsbedarf: „Sport muss fair sein. Wer dopt, betrügt. Mit dem maßgeblich auf bayerische Initiative geschaffenen Anti-Doping-Gesetz haben unsere Ermittler inzwischen eine Handhabe, um gegen Doping-Kriminalität strafrechtlich vorzugehen. Aber wir dürfen nicht auf halbem Weg stehen bleiben: Wir brauchen zusätzlich eine Kronzeugenregelung im Doping-Strafrecht. Um die Doping-Kriminalität an der Wurzel anzupacken, müssen unsere Strafverfolger auch an die Hintermänner und Drahtzieher herankommen. Teamchefs, Ärzte und Betreuer, die den sportlichen Erfolg um jeden Preis wollen, werden ihr Dopingsystem kaum ohne Anreiz offenlegen.“

Die Erfahrungen aus der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität zeigen, dass eine spezielle Kronzeugenregelung solche Anreize schaffen kann.

Eisenreich: „Derzeit wird ohne Not auf dieses effektive Instrument im Kampf gegen professionelles Doping verzichtet. Das wollen wir ändern. Einen Strafrabatt sollen aber nur Täter bekommen, die wirklich helfen, Straftaten aufzuklären, weitere Straftaten zu verhindern oder Netzwerke aufzudecken.“

Darüber hinaus fordert Eisenreich, dass im Anti-Doping-Gesetz eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt wird:

„Bisher können sich dopende Profisportler zu einfach einer Strafe entziehen. Es kann nicht sein, dass wir sie nicht mehr verfolgen können, wenn Dopingmittel auf dem Weg zu ihnen beschlagnahmt werden, oder sie behaupten, die Mittel entsorgt zu haben.“

Eisenreich abschließend:

„Die bayerischen Vorschläge liegen längst auf dem Tisch. Wenn wir einen sauberen Sport wollen, müssen diese zügig umgesetzt werden.“

Pressemitteilung des StMJ Nr. 7 v. 28.02.2019