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BVerwG: Geschäftslage im Jahr 2018

1. Allgemeiner Überblick

Die Zahl der Verfahrenseingänge beim BVerwG ist im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1344 Verfahren anhängig gemacht worden. Das bedeutet eine Abnahme von 7,9 % gegenüber dem Jahr 2017. Zugleich konnte die Zahl der Erledigungen um 2,4 % auf 1441 gesteigert werden (Vorjahr: 1407). Zu den erfassten Verfahren zählen neben Revisionen und Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision auch erstinstanzliche Verfahren (etwa Klagen gegen die Planung und den Ausbau besonders wichtiger Verkehrswege oder gegen Vereinsverbote), Wehrdienstverfahren, Geheimschutzsachen sowie Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe.

Die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren konnte deutlich gesenkt werden (685 gegenüber 782 im Vorjahr) und erreicht nunmehr annähernd den Wert von 2014 (688 anhängige Verfahren).

Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:

Jahr

EingängeErledigungen

Anhängig
am Jahresende

2014

1372

1405

688

2015

1459

1412

733

2016

1658

1664

727

2017

1459

1407

782

2018

1344

1441

685

2. Verfahrensdauer in Revisions- und Beschwerdeverfahren

Die Dauer der Revisionsverfahren ist insgesamt, also unter Einschluss von unstreitigen Erledigungen, konstant geblieben: sie betrug durchschnittlich 11 Monate und 12 Tage gegenüber 11 Monaten und 7 Tagen im Jahr 2017. Die Dauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren ist im Vergleich zum Vorjahr etwas gestiegen.

Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:

Jahr

Verfahrensdauer
(Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)

2014

13 Monate 25 Tage

2015

13 Monate 23 Tage

2016

11 Monate 27 Tage

2017

12 Monate 9 Tage

2018

14 Monate 16 Tage

Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat im Vergleich zum Vorjahr hingegen abgenommen: Durchschnittlich waren sie in 3 Monaten und 29 Tagen erledigt. Von den Beschwerdeverfahren konnten 56,23 % innerhalb von 3 Monaten – gerechnet ab Eingang beim BVerwG – und 70,77 % innerhalb von 6 Monaten beendet werden.

3. Erstinstanzliche Verfahren über Infrastrukturvorhaben und nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Verfahren über Infrastrukturvorhaben

In den Verfahren über Infrastrukturvorhaben, für die das BVerwG in erster und letzter Instanz zuständig ist und die in der Regel einen besonderen Aufwand erfordern, sind im Jahr 2018 47 und damit mehr Klagen als im Vorjahr (2017: 42) eingegangen. Bezogen auf derartige Infrastrukturvorhaben sind 7 Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden.

Das waren etwas weniger Anträge als im Jahr 2017 (11).

Die Neueingänge verteilen sich wie folgt: Im Fernstraßenrecht sind 27 (2017: 13), im Schienenwegerecht 4 (2017: 6), im Energieleitungsausbaurecht 14 Klagen (2017: 12), im Wasserstraßenrecht 2 Klagen (2017: 10) und im Recht der Anlegung von Flugplätzen ist keine Klage (2017: 1) eingegangen.

Die durchschnittliche Dauer der dem BVerwG erstinstanzlich zugewiesenen Klageverfahren über Infrastrukturprojekte ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:

Jahr

Verfahrensdauer (Klageverfahren über Infrastrukturvorhaben, die dem BVerwG erstinstanzlich zugewiesen sind)

2014

11 Monate 18 Tage

2015

8 Monate 16 Tage

2016

11 Monate 6 Tage

2017

11 Monate 10 Tage

2018

12 Monate 23 Tage

(Die im Jahr 2015 im Vergleich zu den übrigen Jahren kürzere Verfahrensdauer ist auf eine größere Zahl unstreitiger Erledigungen zurückzuführen.)

Verfahren nach § 58a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Nachdem das BVerwG im Jahr 2017 erstmals über Abschiebungsanordnungen zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr nach § 58a AufenthG erst- und letztinstanzlich zu entscheiden hatte, sind die Eingangszahlen für derartige Verfahren im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen. Neben 3 Klageverfahren (2017: 11) gingen 5 Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (2017: 13) ein. Während sich die durchschnittliche Verfahrensdauer der durch Urteil entschiedenen Klageverfahren im Vergleich zum Vorjahr erhöhte, konnte die Dauer der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auf 1 Monat und 22 Tage gesenkt werden.

Pressemitteilung des BVerwG Nr. 20 v. 06.03.2019