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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: ‚Body-Cams‘ für mehr Schutz der Polizisten – Herrmann gibt bayernweiten Einsatz von Body-Cams bei der Bayerischen Polizei frei

11. März 2019 by Klaus Kohnen

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat heute in München den bayernweiten Einsatz von Body-Cams bei der Bayerischen Polizei freigeben. „Die Body-Cams haben sich während unseres einjährigen Pilotversuchs hervorragend bewährt„, erklärte Herrmann. Aufgrund der deutlich erkennbaren Videoaufzeichnung besteht eine höhere Hemmschwelle, Polizeibeamte anzugreifen. „Deshalb führen wir Body-Cams bayernweit im uniformierten Streifendienst sowie bei den Einsatzeinheiten der Polizeipräsidien und der Bayerischen Bereitschaftspolizei ein“, kündigte der Minister an. Insgesamt werden für rund 1,8 Millionen Euro fast 1.400 Body-Cams nebst den zugehörigen Halterungen, eine spezielle Auswertesoftware und eine besondere Server- und Speichertechnik angeschafft. Die Auslieferung an die Polizeidienststellen soll laut Herrmann bis Anfang 2020 abgeschlossen sein. Die Kamera werde nicht jedem Polizeibeamten persönlich zugewiesen, sondern im Rahmen einer Poollösung bei den Dienststellen verfügbar sein.

„Wir erhoffen uns durch die Nutzung von Body-Cams mehr Schutz für unsere Polizistinnen und Polizisten“, fasste der Innenminister zusammen.

Wie Herrmann erläuterte, hatten rund 300 Polizeibeamte ab November 2016 im Rahmen des einjährigen Pilotversuchs in Augsburg, München und Rosenheim verschiedene Body-Cam-Modelle getestet. In 954 Fällen wurden die Body-Cams aktiviert und Aufzeichnungen gefertigt, davon 888 Mal zur Gefahrenabwehr. Statistisch hatte die Body-Cam bei etwas mehr als einem Viertel dieser präventiven Aktivierungen eine spürbar deeskalierende Wirkung.

„Damit trägt die Body-Cam objektiv zum Schutz der eingesetzten Polizistinnen und Polizisten bei“, zog Herrmann als Fazit.

Zusätzlich trage die Body-Cam ganz erheblich zur beweiskräftigen Aufklärung und Ahndung von Straftaten bei. Das bestätigen nach Herrmanns Worten auch die durchgängig positiven Rückmeldungen der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

„Darüber hinaus konnten ungerechtfertigte Beschwerden dank vorhandener Body-Cam-Aufzeichnungen schnell und zweifelsfrei zurückgewiesen werden“, ergänzte Herrmann.

Aufgrund der nachweisbar deeskalierenden Wirkung haben die ehemaligen Pilotierungsdienststellen die Body-Cams auch nach Beendigung der eigentlichen Pilotierungsphase im November 2017 weiter genutzt. Eine Projektgruppe unter Leitung des Polizeipräsidiums München hat nun die bayernweite Einführung vorbereitet. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde das bestmögliche Body-Cam-Modell ausgewählt.

„Unter mehreren Bewerbern konnte sich das Modell ‚Axon Body 2‘ der Firma ‚Axon Public Safety Germany SE‘ durchsetzen“, so Herrmann.

Nach Herrmanns Worten bislang weltweit einmalig wurden die Kameragehäuse nur für die Bayerische Polizei in gelber Signalfarbe produziert.

„Damit ist die Body-Cam in Kombination mit dem Hinweisschild ‚VIDEO/AUDIO‘ für jedermann sofort als solche erkennbar“, so der Minister.

Die Body-Cam werde ausschließlich durch uniformierte Polizeieinsatzkräfte offen und deutlich erkennbar am Oberkörper angebracht eingesetzt. Das Tragen der Body-Cam sei freiwillig, die Nutzung setze aber für die Beamten eine verpflichtende Schulung voraus.

Laut Herrmann wurde der Einsatz der Body-Cam in Art. 33 PAG klar geregelt. Die Polizei darf danach Bild- und Tonaufzeichnungen insbesondere zur Gefahrenabwehr fertigen, wenn dies zum Schutz der Beamten oder Dritten erforderlich ist. Der Beamte entscheidet aufgrund der tatsächlichen Umstände, ob der Einsatz der Body-Cam notwendig ist. Das kann beispielsweise bei einem unkooperativen oder aggressiven Verhalten des Gegenübers der Fall sein. Eine Nutzung im Rahmen von Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG ist verboten. Ebenso wenig ist eine Nutzung zu Zwecken der Verkehrsunfallaufnahme und zur Dokumentation von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten vorgesehen.

„Mit in das PAG haben wir auch die sogenannte ‚Pre-Recording‘ Funktion aufgenommen“, ergänzte der Minister.

Beim Pre-Recording werden die vorhergehenden 30 Sekunden des Handlungsablaufs im Falle einer Aufzeichnung gespeichert.

„Somit ist gewährleistet, dass insbesondere in dynamischen Einsatzlagen auch der ‚Auslöser‘ für das polizeiliche Handeln dokumentiert ist“, argumentierte Herrmann.

Die Speicherung der Body-Cam-Aufzeichnungen erfolgt nach Herrmanns Darstellung lokal und verschlüsselt auf dem jeweiligen Server der Polizeidienststelle. Eine Cloud-Lösung wie bei der Bundespolizei wird durch die Bayerische Polizei nicht genutzt. Die Aufzeichnungen verbleiben für die Speicherungsdauer auf der jeweiligen Dienststelle. Die Speicherungsdauer für alle Aufzeichnungen beträgt 21 Tage. Nach Ablauf dieser Frist werden die erhobenen Daten vom System automatisch gelöscht. Die Löschung wird in der Verwaltungssoftware dokumentiert.

Pressemitteilung des StMI Nr. 71b v. 11.03.2019

Redaktionellee Hinweise

Die o.g. Regelungen zur Body-Cam wurden durch das „Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts (PAG-Neuordnungsgesetz)“ v. 18.05.2018 (GVBl. S. 301) geschaffen. Das Pre-Recording war dabei Gegenstand zweier Änderungsanträge (vgl. insoweit die Beschlussempfehlung mit Bericht).

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