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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Vernetzte Mobilität – Neue Mobilitätskonzepte um Verkehrsfluss zu verbessern und Verkehrsinfrastruktur effizient zu nutzen

12. März 2019 by Klaus Kohnen

Mobilität ist ein Grundbedürfnis der Menschen und auch für die Wirtschaft unverzichtbar. Moderne Mobilität und Mobilität der Zukunft bedeutet in den meisten Fällen „Vernetzte Mobilität“. Neue Mobilitätskonzepte mit intelligenten und vernetzten Angeboten bieten die Chance, den Verkehrsfluss zu verbessern und ermöglichen, die bestehende Infrastruktur und die verschiedenen Verkehrsmittel effektiv und effizient zu nutzen. Im Einzelnen:

  • Geeignete Rahmenbedingungen

Beide Landesregierungen setzen auf technologieoffene Lösungen, die neben der lokal emissionsfreien Elektromobilität z.B. auch die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors, ggf. in Verbindung mit synthetischen Kraftstoffen, vorsieht. Der Bund ist in der Pflicht für die richtigen Rahmenbedingungen auf EU- und Bundesebene zu sorgen. Dafür setzen sich beide Landesregierungen ein. Dazu zählen insbesondere

  • die Verstärkung der Innovations- und Forschungsförderung bei alternativen Antrieben, z.B. im Bereich der Batterieforschung, der Wasserstoffspeicherung oder der Entwicklung industrieller Lösungen für synthetische Kraftstoffe,
  • die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. des Energierechts, um Nutzervorteile für die Nutzer von Elektrofahrzeugen zu generieren,
  • die Modernisierung der Verkehrs-, Kommunikations- und Energieinfrastrukturen, damit Deutschland Leitregion und Leitmarkt für eine klimaschonende und neue Mobilität wird.
  • Automatisiertes Fahren

In der Zukunft fahren Fahrzeuge automatisiert, vernetzt oder autonom. Es ist zu erwarten, dass durch automatisiertes und auf lange Sicht autonomes Fahren der Verkehr sicherer und effizienter wird. In beiden Ländern werden innovative Projekte mit Modellcharakter initiiert und durchgeführt, um Technologien des automatisierten Fahrens, der Vernetzung und in Zukunft auch des autonomen Fahrens zu entwickeln, zu erforschen und frühzeitig anzuwenden. Betrachtet werden in diesem Kontext auch wirtschaftliche, mobilitätspolitische und gesellschaftliche Auswirkungen. Beide Länder streben an, sich über ihre jeweiligen Aktivitäten und Erfahrungen zum automatisierten und vernetzten Fahren intensiv auszutauschen.

  • Drohnen im Personen- und Güterverkehr

Angesichts der Bevölkerungsstärke und der Verkehrsdichte erscheint es folgerichtig, die dritte Dimension der Mobilität, die Nutzung des Luftraums mitzudenken. Technologien und Verkehrskonzepte für einen möglichen Einsatz von Flugtaxis oder Drohnen im Personen- und Güterverkehr könnten ein Schlüssel zu einer innovativen Verkehrsgestaltung sein und eine weitere Option für die Mobilität der Zukunft bieten. Daher setzen sich beide Länder für Projekte ein, die sich in diesem Kontext mit der Klärung von rechtlichen, technischen und finanziellen Fragen und ggf. deren Erprobung befassen.

  • Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation (DELFI)

Im Rahmen der DELFI-Initiative arbeiten die beiden Länder mit dem Bund daran, die deutschlandweite elektronische Fahrplan-Auskunft gemeinsam mit den anderen Bundesländern zu verbessern. Die beiden Länder wollen den gegenseitigen Austausch angesichts der technischen Herausforderungen intensivieren.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 44 v. 12.03.2019 (Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung mit NRW)

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