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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StK: Zukunft des Föderalismus – Länderkompetenzen stärken, Gestaltungsspielraum der Länder erhöhen und aufgabengerechte Finanzierung sicherstellen

12. März 2019 by Klaus Kohnen

Die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und Bayerns haben folgende gemeinsame Position zur Zukunft des Föderalismus beschlossen:

Starke Länder – Starkes Deutschland

Wir brauchen wieder einen lebendigen Föderalismus in Deutschland. Seit Jahren sehen wir den Zentralismus auf dem Vormarsch. Die föderale Ordnung trägt maßgeblich zur Stabilität der Demokratie bei, indem sie politischen Einfluss nicht auf wenige konzentriert, sondern verteilt. Sie führt zugleich zu einer besseren Teilhabe der Bürger an der Politik. Einheit mit Vielfalt zu verbinden muss das Ziel sein. Starke Länder sind die Garanten für ein starkes Deutschland. Die Landesregierungen Nordrhein-Westfalens und Bayerns bekennen sich daher zu folgenden Eckpunkten für einen Föderalismus der Zukunft:

  • Wir brauchen eine Stärkung für die Länderkompetenzen. Die schleichende Abwanderung von Länderzuständigkeiten an den Bund muss aufhören. Was die Länder heute selbst regeln oder verwalten dürfen, das sollen sie auch künftig regeln oder verwalten dürfen. Das ist der Kerngedanke der Subsidiarität.
  • Wir brauchen wieder mehr eigenen Gestaltungsfreiraum für die Länder. Wo das Grundgesetz dem Bund nur konkurrierende Zuständigkeit gibt, muss der Nachweis erbracht werden, dass und inwieweit der Bund die Aufgabe besser wahrnehmen kann als die einzelnen Länder. „Abschließende“ Regelungen durch den Bund kommen in ihrer Wirkung ausschließlicher Bundeskompetenz gleich und müssen daher künftig so weit als möglich unterbleiben und im Übrigen an strenge Kriterien gebunden sein. Wir brauchen auch im bereits bestehenden Bundesrecht wieder mehr Öffnungsklauseln zugunsten der Länder.
  • Die aufgabengerechte Finanzierung der Länder ist Kernelement des Föderalismus. Der vom Grundgesetz dafür gewählte Weg ist ein originärer Anspruch der Länder auf einen aufgabengerechten Anteil am Steueraufkommen, insbesondere an den aufkommensstarken Steuerquellen. Es wird also kein Bundesgeld verteilt, sondern ein Teil der Steuergelder der Bürger steht den Ländern unmittelbar zu. Wesentlich ist dabei eine faire Verteilung von Umsatzsteuerpunkten – und zwar ohne Zweckbindung durch den Bund. Wenn neue Aufgaben entstehen, deren Bewältigung in der Kompetenz der Länder liegt, müssen Gemeinschaftssteuern entsprechend ausgerichtet werden. Das vom Bund gegenüber den Ländern zunehmend forcierte Prinzip „Bundesgeld im Austausch gegen Kompetenzabgabe“ lehnen wir ab.
  • Die Länder sind frei, wie sie ihre Aufgaben erledigen. Es darf keine „goldenen Zügel“ geben. Eine Steuerung und Zweckbindung der Länder durch Transferleistungen des Bundes oder Mischfinanzierungen lehnen wir ab. Die Länder brauchen verlässliche Steuermittel und keine kurzfristigen Programmmittel.
  • Eine lebendige Demokratie in den Ländern braucht klare Verantwortlichkeiten. Die Kontrolle der Landesregierungen erfolgt nicht durch den Bund, sondern durch die Landesparlamente. Wenn Landesbehörden unmittelbar aus dem Bundeshaushalt Mittel erhalten und vom Bund kontrolliert werden, schwächt das die originären Rechte der Landesparlamente. Landtagswahlen sind eine bessere Kontrolle der Landesregierungen als Prüfrechte von Bundesbeamten. Ausufernde Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes sowie Berichtspflichten selbst in originären Kompetenzbereichen der Länder werden künftig nicht mehr akzeptiert. Die Länder haben eigene Verfassungsräume, in den vom Bund nicht eingegriffen werden darf.
  • Was sich vorwiegend örtlich oder in engem Umkreis auswirkt, soll wieder in Landeskompetenz gegeben werden. Wir sollten daher eine Revision der Bundeskompetenzen unter dem Aspekt der Subsidiarität unternehmen. Außerdem sollten die Länder hinsichtlich der Steuern, deren Einnahmen ihnen verfassungsgemäß zufließen – etwa die Erbschaftsteuer oder die Grunderwerbsteuer – eigene Regelungskompetenzen erhalten.
  • Unnötige zentralistische Einheitsverwaltung durch den Bund schadet dem föderalen Gedanken. Wir sollten daher stärker auf schlagkräftige dezentrale Verwaltungsstrukturen setzen und prüfen, welche Bundesverwaltungen flächendeckend oder im Wege einer Optionsmöglichkeit in einzelnen Ländern wieder in Landesverwaltung überführt werden könnten.
  • Bundestag und Bundesrat müssen sich auf Augenhöhe und mit Respekt begegnen können. So wie der Bundesrat – fristgebunden – die Initiativen der anderen Verfassungsorgane behandeln muss, so sollte umgekehrt auch eine verfassungsrechtliche Frist geschaffen werden, binnen derer sich der Bundestag mit Initiativen des Bundesrats abschließend zu befassen hat. Der Bundesrat ist das Herzstück des föderalen Bundesstaats. Er muss kompetentiell und organisatorisch entsprechend aufgestellt sein. Form und Inhalt der Bundesratsdebatten sollen reflektieren, dass Gesetzgebung in einer Demokratie nie unpolitisch ist. Die Verfahren im Bundesrat sollten daher auch effizienter und moderner werden. Es muss zugleich überdacht werden, ob die Tendenz des Bundes, eine immer größere Anzahl an Gesetzen im Bundesrat als nicht zustimmungspflichtig zu erklären, dem Grundgedanken des Föderalismus widerspricht. Bundesgesetze, die in Länderinteressen eingreifen, sollten nicht gegen den Bundesrat durchgesetzt werden können.
  • Wir setzen auf starke Länder in einem starken Deutschland und auf ein starkes Deutschland in einem starken Europa. Umso wichtiger ist es, dass die Kompetenzen von Europa, Bund und Ländern klar definiert und nach dem Grundsatz der Subsidiarität gestaltet werden. Europa, Bund und Länder müssen ihre Kompetenzen so auslegen und wahrnehmen, dass Entscheidungen nah am Menschen ermöglicht werden. Der Bund muss die Länder in Europaangelegenheiten stärker einbinden als bisher. Zu wichtigen europäischen Zukunftsthemen müssen die Ländervertreter rechtzeitiger und umfassender informiert und in die Entscheidungen vorab eingebunden werden.
  • Wir brauchen ein Europa, das die regionale Vielfalt seiner Mitgliedstaaten achtet. Dazu bedarf es nicht zuletzt einer Aufwertung der Rolle des Ausschusses der Regionen (AdR) in Europa.

Pressemitteilung der Staatskanzlei Nr. 44 v. 12.03.2019 (Bericht aus der gemeinsamen Kabinettssitzung mit NRW)

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