Aktuelles

Bayerischer Landkreistag: Vor 5G-Mobilfunkauktion – Landkreistagspräsident Bernreiter fordert Nachbesserung vom Bund

©pixelkorn - stock.adobe.com

Am 19. März startet die 5G-Mobilfunkauktion der Bundesnetzagentur. Für den Präsidenten des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter, bedeutet das gemischte Gefühle, denn eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist damit längst nicht garantiert. Grund sind die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur. Diese hat Ende 2018 die Versorgungsauflagen bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen in einer Weise festgelegt, die eine lückenlose Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum auch in den nächsten Jahren nicht sicherstellt. Das war von der Großen Koalition anders versprochen. Im Koalitionsvertrag steht, dass es neue Frequenzen nur gegen eine flächendeckende Versorgung geben soll. Die tatsächlichen Ausschreibungsmodalitäten sehen anders aus: Sie stellen nicht auf die Fläche, sondern auf die Haushalte ab. Bis Ende 2022 sollen nur mindestens 98 % der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein. Die damit bereits jetzt absehbaren und weiterhin bestehenden Versorgungslücken treffen ganz überwiegend die Bürger und Unternehmen in den Landkreisen. Der Ausbau in den kreisfreien Städten (rd. 3,8 Mio. Einwohner in Bayern) ist für die Betreiber in der Regel wirtschaftlicher als in den Landkreisen (rd. 9,2 Mio. Einwohner in Bayern).

„Der Bund redet ständig von 5G, dabei haben wir in unseren Landkreisen teilweise nicht einmal 3G. Wir liegen beim Mobilfunk meilenweit zurück, obwohl er ebenso elementar ist wie alle anderen Fragen der Daseinsvorsorge. Eine verlässliche und flächendeckende Mobilfunkversorgung ist ein wichtiger Standort- und damit Wettbewerbsfaktor. Der Bund muss hier zügig nachbessern. Dabei müssen alle Lösungen auf den Tisch, angefangen bei den rechtlichen Möglichkeiten zu verpflichtendem Roaming (gegen entsprechende Netzentgelte) bis hin zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft zum Bau von Mobilfunkmasten“, so Bernreiter.

Pressemitteilung des Bayerischen Landkreistags v. 18.03.2019