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StMAS: Familienministerin Schreyer fordert eindeutige Mitteilungspflicht zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf Bundesebene

18. März 2019 by Klaus Kohnen

Unsere Kinder effektiv und wirkungsvoll vor Gewalt zu schützen ist Aufgabe der gesamten Gesellschaft. In Bayern fügen sich vielfältige Angebote und Maßnahmen im Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor körperlicher, sexualisierter und seelischer Gewalt sowie vor Vernachlässigung zusammen. Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer:

„Damit geben wir uns aber nicht zufrieden. Deshalb haben wir die kontinuierliche und bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz im Koalitionsvertrag verankert.“

Derzeit findet auf Bundesebene ein Dialogprozess zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts statt. Vorgesehen sind dabei auch Verbesserungen im Kinderschutz. Schreyer betont deshalb:

„Der Bund muss diese Chance nutzen, tatsächliche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche zu erreichen. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist es dringend erforderlich, Verfahrensabläufe zu optimieren. Hierzu gehört auch eine bundesweite Schutzlücke zu schließen. In Bayern haben wir bereits seit 2008 geregelt, dass insbesondere Ärztinnen und Ärzte gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung unverzüglich dem Jugendamt mitteilen müssen. Diese eindeutige Mitteilungspflicht braucht es aber in ganz Deutschland“, betont Schreyer und weiter:

„Nur durch Handlungsklarheit kann es Handlungssicherheit geben. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey muss hier ihre Hausaufgaben machen!“

Dazu müssen ausreichende Ressourcen für die interdisziplinäre Kinderschutzarbeit zur Verfügung gestellt werden, um verbindliche Kooperationen zu etablieren. Handlungssicherheit wird vor allem durch Austausch geschaffen, insbesondere über das Vorliegen von Kindeswohlgefährdungen oder gewichtiger Anhaltspunkte für Kindeswohlgefährdungen. Sowohl für diesen interdisziplinären Austausch als auch zur Sicherstellung ganzheitlicher Hilfen bedarf es ressortübergreifender ausreichender Finanzierungsmöglichkeiten.

„Oft sind es Ärztinnen und Ärzte, die erstmals Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen entdecken. Deshalb muss auch der Gesundheitsbereich seinen Beitrag zum Kinderschutz leisten und eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung sicherstellen“, so die Ministerin.

Pressemitteilung des StMAS Nr. 127 v.18.03.2019

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